Am 11. Februar hat der Berliner Senat beschlossen, den ersten sowjetischen Stadtkommandanten, Nikolai Erastowitsch Bersa-rin, wieder in die Liste der Ehrenbürger Berlins aufzunehmen, aus der er im Sommer 1992 gestrichen worden ist. Dieser Beschluß dürfte inzwischen kaum noch Überraschungen auslösen, weil er ganz und gar in der Linie einer Annäherung an das kommunistische Geschichts- und Politikverständnis liegt, das durch derartige Devotionsgesten immer mehr und immer rücksichtsloser im Blick auf die Meinung der Berliner dokumentiert wird. Zur Begründung heißt es, daß sich Generaloberst Bersarin „hervorragende Verdienste“ um Berlin erworben habe, vor allem bei der „Organisation des zivilen Lebens und des Wiederaufbaus der Infrastruktur in der ersten Nachkriegszeit“, die bekanntlich sehr rasch die von Stalin diktierten Ziele der sowjetischen Besatzungspolitik erkennen ließen. Tausende und Abertausende Berliner, die sich dieser Neuordnung Berlins widersetzten, darunter viele SPD-Mitglieder, wurden verhaftet und in die alten KZs der Nationalsozialisten gesperrt. Und wenn davon die Rede ist, daß Bersarin „die gesamte administrative und politische Verantwortung in Berlin“ übernommen habe, dann wohl auch für die Verbrechen an der deutschen Zivilbevölkerung, insbesondere an Tausenden von geschändeten Frauen und Mädchen. Es bleibt nur eine Feststellung von bleibender Gültigkeit: „Verletzung ihrer Interessen verzeiht eine Nation, nicht aber Verletzung ihrer Ehre“ (Max Weber). Bersarin hat sie verletzt – und der Senat damit auch.