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Revision eingelegt: Hebt der BGH den Freispruch für den Polizistenmord auf?

Revision eingelegt: Hebt der BGH den Freispruch für den Polizistenmord auf?

Revision eingelegt: Hebt der BGH den Freispruch für den Polizistenmord auf?

Der wegen Polizistenmordes angeklagte Ahmet G. betritt den Gerichtssaal. Den Freispruch muss nun der Bundesgerichtshof überprüfen.
Der wegen Polizistenmordes angeklagte Ahmet G. betritt den Gerichtssaal. Den Freispruch muss nun der Bundesgerichtshof überprüfen.
Der wegen Polizistenmordes angeklagte Ahmet G. betritt den Gerichtssaal. Den Freispruch muss nun der Bundesgerichtshof überprüfen. Foto: picture alliance/dpa | Laszlo Pinter
Revision eingelegt
 

Hebt der BGH den Freispruch für den Polizistenmord auf?

Die Staatsanwaltschaft will den Freispruch für Ahmet G. nicht hinnehmen. Der 19jährige gab 17 Schüsse auf einen am Boden liegenden Polizisten ab und tötete ihn. Nun landet der Fall vor dem BGH.
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VÖLKLINGEN/SAARBRÜCKEN. Nach dem Freispruch für einen jungen Türken, der auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, hat die Staatsanwaltschaft Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt.

Ahmet G., der in Völklingen 17 Schüsse mit der entrissenen Dienstwaffe eines Kollegen auf den am Boden liegenden Polizisten Simon Bohr abfeuerte, soll nach Ansicht der Ankläger doch wegen Mordes verurteilt werden. Das teilte der Sprecher des Landgerichts Saarbrücken mit.

Bei einer Revision prüft der BGH das Urteil auf mögliche Rechtsfehler. Die Staatsanwaltschaft hatte den Schritt bereits kurz nach der Urteilsverkündung am 1. April angekündigt und nun vollzogen.

Polizistenmord: Der 34jährige Simon Bohr hinterläßt eine Frau und zwei kleine Kinder.
Der 34jährige Polizist Simon Bohr hinterläßt eine Frau und zwei kleine Kinder. Foto: Deutsche Polizeigewerkschaft Landesverband Saarland/Völklingen

Sechs Kugeln hatten den 34 Jahre alten Beamten im August vergangenen Jahres getötet. Zuvor hatte der Schütze eine Tankstelle in Völklingen mit einem Messer überfallen und 600 Euro erbeutet. Auf der Flucht traf er dann auf den Beamten, den er regelrecht hinrichtete. Ein danach eingetroffener Polizist lieferte sich einen Schusswechsel mit Ahmet G. und traf diesen dabei zweimal.

Kein Polizistenmord wegen Schuldunfähigkeit

Richterin Jennifer Klingelhöfer hatte den 19jährigen Angeklagten aufgrund von Schuldunfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Der Schütze kommt in eine psychiatrische Einrichtung, die er verlassen darf, sobald er als geheilt und von Gutachtern als ungefährlich beurteilt wird.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess wegen Polizistenmordes eine Jugendstrafe von 13 Jahren und die Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie gefordert. Mehrere Mordmerkmale seien erfüllt, hatte der Oberstaatsanwalt dargelegt.

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Der Freispruch hatte bundesweit Entsetzen und bei Polizisten große Unzufriedenheit mit der Justiz ausgelöst (die JF berichtete). (fh)

Der wegen Polizistenmordes angeklagte Ahmet G. betritt den Gerichtssaal. Den Freispruch muss nun der Bundesgerichtshof überprüfen. Foto: picture alliance/dpa | Laszlo Pinter
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