GÖTTINGEN. Die Sparkasse Göttingen darf das Konto der linksextremen Gefangenenhilfsorganisation „Rote Hilfe“ nicht kündigen. Das Landgericht Göttingen erklärte die Maßnahme im Rahmen eines Eilverfahrens für unrechtmäßig und verpflichtete das Institut, die Kontoführung bis auf weiteres fortzusetzen, wie der NDR berichtete. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.
Die Sparkasse hatte das Konto des Vereins Ende vergangenen Jahres gekündigt und dies mit möglichen Risiken internationaler Finanzsanktionen begründet. Hintergrund war die Einstufung der Gruppierung „Antifa Ost“ als Terrororganisation durch die US-Regierung, für deren mutmaßliche Mitglieder die Rote Hilfe zu Spenden aufgerufen hatte. Dies ließen die Richter jedoch nicht gelten. Maßgeblich seien Bundes- und EU-Recht, nicht Einschätzungen ausländischer Regierungen. Konkrete Hinweise von Behörden oder der Finanzaufsicht auf ein rechtliches Risiko habe es nicht gegeben.
„Rote Hilfe“ als linksextrem eingestuft
Vor Gericht argumentierte die Sparkasse zudem mit der Beobachtung der Roten Hilfe durch den Verfassungsschutz. Der Verein gilt als linksextremistische Gruppierung, verfügt bundesweit über rund 14.400 Mitglieder und unterstützt nach Angaben des Inlandgeheimdienstes Straftäter politisch, juristisch und finanziell. Zuvor hatte die Bank dem Sender jedoch erklärt, Konten dürften nur bei verbotenen Organisationen gekündigt werden und Sparkassen müßten allen gesellschaftlichen Gruppen unabhängig von deren politischen Zielen eine Kontoführung ermöglichen. Mit der Verfassungsschutzbeobachtung blieb die Sparkasse vor Gericht ohne Erfolg.
Das Gericht verwies außerdem auf die besondere Stellung von Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts. Anders als private Banken dürften sie Konten nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen kündigen. Die Beweislast hierfür liege bei der Sparkasse, der ein solcher Nachweis im vorliegenden Fall nicht gelungen sei.
Der Fall reiht sich in eine Serie von Rechtsstreitigkeiten um Kontokündigungen durch Sparkassen ein. Der Journalist Flavio von Witzleben geht derzeit gegen die Sparkasse Karlsruhe vor (JF berichtete). Dessen Anwalt Markus Haintz verweist ebenfalls auf die Grundrechtsbindung öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute. (sv)





