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Anklage bleibt aus: Staatsanwaltschaft hält Mörder von Liana K. für schuldunfähig

Anklage bleibt aus: Staatsanwaltschaft hält Mörder von Liana K. für schuldunfähig

Anklage bleibt aus: Staatsanwaltschaft hält Mörder von Liana K. für schuldunfähig

Liana K.
Liana K.
Verlor durch die Hand eines abgelehnten Asylbewerbers ihr Leben: Liana K. Foto: privat, mit freundlicher Genehmigung der Mutter
Anklage bleibt aus
 

Staatsanwaltschaft hält Mörder von Liana K. für schuldunfähig

Keine Anklageerhebung im Fall Liana K.: Die Staatsanwaltschaft geht lediglich im Sicherungsverfahren gegen den Iraker vor, der die 16jährige ums Leben brachte. Der abgelehnte Asylbewerber sei nicht schuldfähig.
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GÖTTINGEN. Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat sich entschieden, keine Anklage gegen Muhammad A., den mutmaßlichen Mörder des 16jährigen ukrainischen Mädchens Liana K., zu erheben. Wegen einer diagnostizierten Schizophrenie sei davon auszugehen, daß der irakische Asylbewerber zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen sei, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit.

A. hatte Liana K. am 11. August am Bahnhof Friedland nach allen vorliegenden Erkenntnissen gegen einen Güterzug geschubst, der mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h durch den Bahnhof fuhr. Liana kam dabei ums Leben. Der Fall sorgte bundesweit für Aufmerksamkeit: Der Täter war zum Tatzeitpunkt vollziehbar ausreisepflichtig. Lianas Mutter meldete sich damals im Interview mit der JUNGEN FREIHEIT zu Wort und forderte Gerechtigkeit.

Statt einer Anklage hat die Staatsanwaltschaft nun eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren beim Landgericht Göttingen eingereicht. Am Ende eines Sicherungsverfahrens steht keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, sondern die Unterbringung in der Psychiatrie oder einer Entziehungsanstalt.
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A. soll Wahnvorstellung gehabt haben

Erst am Mittwoch hatte die JF berichtet, daß Lianas Mutter genau diesen Ausgang befürchtet. Sie verwies in der vergangenen Woche gegenüber dieser Redaktion darauf, daß A. wegen Exhibitionismus 2025 kurzzeitig in einer normalen Haftanstalt einsaß. „Wo ist die Gerechtigkeit, wenn er jetzt für den Mord an einem unschuldigen Kind in eine Psychiatrie und nicht ins Gefängnis geht?“

Nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums war bei einer Untersuchung im Evangelischen Krankenhaus Göttingen-Weende im April 2025 bei A. keine psychische Erkrankung festgestellt worden. Allerdings hielt er sich danach als Patient zwei Mal für wenige Stunden in einer psychiatrischen Klinik auf, unter anderem am Tag direkt vor der Tat im August 2025. Im Juli hatte er die Wahnvorstellung geäußert, daß man ihn durch Gas, Strom und Gift umbringen wolle.

Nach der Tat gab die Staatsanwaltschaft ein Gutachten zur Schuldfähigkeit in Auftrag. Muhammad A. befindet sich seit Ende August aufgrund eines Unterbringungsbefehls des Amtsgerichts Göttingen im Maßregelvollzugszentrum Moringen. (ser)

Verlor durch die Hand eines abgelehnten Asylbewerbers ihr Leben: Liana K. Foto: privat, mit freundlicher Genehmigung der Mutter
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