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Palästina-Proteste: Gericht kippt gleich zwei Berliner Polizeimaßnahmen gegen Pro-Palästina-Demos

Palästina-Proteste: Gericht kippt gleich zwei Berliner Polizeimaßnahmen gegen Pro-Palästina-Demos

Palästina-Proteste: Gericht kippt gleich zwei Berliner Polizeimaßnahmen gegen Pro-Palästina-Demos

Vorne stehen Polizeibeamte in Uniform und schauen in die Ferne, hinten stehen Pro-Palästina-Demonstranten und schwenken Palästina Fahnen
Vorne stehen Polizeibeamte in Uniform und schauen in die Ferne, hinten stehen Pro-Palästina-Demonstranten und schwenken Palästina Fahnen
Polizeibeamte sind während einer pro-palästinensischen Demonstration in Berlin im Einsatz (Archivbild). Foto: picture alliance / Sipa USA | PRESSCOV
Palästina-Proteste
 

Gericht kippt gleich zwei Berliner Polizeimaßnahmen gegen Pro-Palästina-Demos

Klatsche für die Berliner Polizei: Das Verwaltungsgericht hat gleich zwei harte Einsätze gegen pro-palästinensische Veranstaltungen kassiert – vom abrupt abgewürgten Palästina-Kongreß bis zum Verbot einer Abwandlung der „River to the Sea“-Parole.
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BERLIN. Das Verwaltungsgericht Berlin hat zwei polizeiliche Eingriffe in pro-palästinensische Versammlungen als rechtswidrig verurteilt. In zwei am Mittwoch bekannt gewordenen Urteilen entschied die 1. Kammer, daß sowohl die Auflösung und das anschließende Verbot des „Palästina-Kongreß 2024 – Wir klagen an!“ als auch das Verbot des Mottos „From the river to the sea, you will get the hug you need“ bei einer Kundgebung im Dezember 2023 nicht hätten ausgesprochen werden dürfen.

Der mehrtägige Palästina-Kongreß war im April 2024 kurz nach Beginn durch die Polizei beendet worden – nachdem eine Videobotschaft des palästinensischen Autors Salman Abu Sitta abgespielt worden war. Abu Sitta hat sowohl ein Einreise- als auch ein politisches Betätigungsverbot in Deutschland. Zu Beginn des Jahres 2024 hatte der 86jährige Schriftsteller auf seinem Blog geschrieben, daß er ebenfalls an dem Hamas-Überfall vom 7. Oktober 2023 teilgenommen hätte, wäre er zum Zeitpunkt des Angriffs jünger gewesen. Als Abu Sitta zugeschaltet wurde, kappten die Beamten die Stromversorgung und untersagten die Fortsetzung der Veranstaltung an den Folgetagen.

Unverhältnismäßig seien die Maßnahmen gewesen, urteilte das Gericht nun. Die Polizei habe keine Verstöße gegen zuvor erlassene Auflagen festgestellt und mildere Mittel – etwa den Ausschluß einzelner Redner – nicht ausreichend geprüft.

Gericht: Palästina-Parole hat keine Verbindung zu Terrorgruppen

Auch das vollständige Verbot des Versammlungsmottos „From the river to the sea, you will get the hug you need“ bewertete das Gericht als rechtswidrig. Für eine solche Beschränkung müsse eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehen, etwa durch zu erwartende Straftaten. Die geplante Verwendung der Parole im Kontext einer Umarmungsaktion für vom Nahostkonflikt belastete Menschen lasse jedoch keinen Bezug zu der verbotenen Vereinigung Hamas oder dem ebenfalls verbotenen Netzwerk Samidoun erkennen. Frühere Versammlungen der Veranstaltungsorganisation seien zudem friedlich verlaufen.

In beiden Verfahren kann gegen die Urteile ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.

Verschiedene Gerichtsurteile zur Parole

Der Slogan „From the River to the Sea, Palestine will be Free“ ist in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen strafbar – etwa, wenn er aus einer konkreten Sympathie für die islamistische Hamas geäußert wird. Im November 2023 hatte das Bundesinnenministerium verfügt, daß die Parole generell als Sympathiebekundung für die Hamas eingestuft werden soll – und dementsprechend auch generell strafbar sein soll.

Dagegen entschieden jedoch mehrere Gerichte. Im Mai 2024 entschied etwa das Landgericht Mannheim, daß die Parole nicht automatisch als Kennzeichen einer verbotenen terroristischen Organisation zu werten sei. Zu einem ähnlichen Urteil gelangte der Verwaltungsgerichtshof Hessen im März 2024. (lb)

Polizeibeamte sind während einer pro-palästinensischen Demonstration in Berlin im Einsatz (Archivbild). Foto: picture alliance / Sipa USA | PRESSCOV
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