Selten hat ein öffentlich-rechtlicher Faktencheck seine eigene Schwäche so offen eingestanden wie in diesem Beispiel: Der „Fakecheck“-Beitrag über ein JF-Video zur Kriminalitätsstatistik bestätigt zunächst glasklar, daß sämtliche Angaben korrekt sind – um dann mit zwei Nebelkerzen zu versuchen, die Aussagekraft der Statistik doch noch zu relativieren.
Im ersten Schritt bedient sich das von Funk betriebene ARD-Format einer altbekannten Ausweichbewegung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) bilde nicht die „ganze Realität“ ab, heißt es. Das stimmt – ist aber völlig nichtssagend.
Denn die PKS bildet exakt denselben Ausschnitt der Realität für alle Gruppen ab. Das Dunkelfeld ist kein Migranten- oder Nicht-Migrantenthema. Es ist ein allgemeines Phänomen. Wer damit argumentiert, müßte also zeigen, daß im nicht erfaßten Bereich ausgerechnet jene Relationen umgedreht werden, bei denen etwa syrische, rumänische oder bulgarische Frauen häufiger tatverdächtig sind als deutsche Männer. Doch genau diesen Nachweis bleibt „Fakecheck“ schuldig. Stattdessen zeigt das Format lediglich eine BKA-Grafik, die illustriert, daß es unerkannte Taten gibt – eine triviale Binsenweisheit, die an den ausgewiesenen Relationen nichts ändert.
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Der Logik-Kurzschluß der Faktenchecker
Noch dünner fällt der zweite Versuch aus. Die Faktenchecker behaupten, Menschen mit Migrationshintergrund würden häufiger angezeigt werden, und verweisen auf eine einzelne Studie zur leichten Körperverletzung, in der ein Faktor von 1,5 genannt wird. Dieser Spezialfall soll plötzlich erklären, warum in der Gesamtstatistik mehrere Frauengruppen mit Migrationshintergrund signifikant häufiger tatverdächtig sind als deutsche Männer – ein logischer Kurzschluß.
Denn: Die im JF-Video genannten Unterschiede betreffen die Gesamtkriminalität und insbesondere Delikte, bei denen die Anzeigebereitschaft ohnehin hoch ist: Raub, gefährliche Körperverletzung, Sexualdelikte. Dort funktioniert das Anzeigeargument nicht einmal theoretisch. Und selbst wenn man es großzügig unterstellte, wäre die Differenz viel zu gering, um die vielfachen Überrepräsentationen aufzufangen.

Kein einziger Punkt konnte als Fake widerlegt werden
Der Kernfehler des ÖRR-Beitrags bleibt jedoch ein anderer: Er suggeriert, eine erhöhte Anzeigequote reiche aus, um die statistischen Unterschiede praktisch zu neutralisieren. Als könne ein 1,5-faches Anzeige-Risiko aus dem Nichts ein vier- oder fünffaches Tatverdächtigen-Risiko produzieren. Diese Annahme ist empirisch unhaltbar – und wird im „Fakecheck“-Video auch nicht einmal versucht, zu belegen.
Damit steht der Befund fest: Die öffentlich-rechtlichen Faktenchecker konnten keinen einzigen Punkt des JF-Videos widerlegen. Stattdessen greifen sie zu zwei Argumenten, die weder die Relationen erklären noch den zentralen Befund berühren: daß bestimmte Migrantengruppen – darunter mehrere weibliche – deutlich häufiger tatverdächtig sind als deutsche Männer. Wer nach diesem Beitrag noch glaubt, es handle sich bei „Fakecheck“ um eine ergebnisoffene Prüfung, muß zur Kenntnis nehmen, daß hier eher das Gegenteil praktiziert wird. Die Zahlen stimmen, aber politisch passen sie nicht.






