BERLIN. Die Kölner Anwaltskanzlei Haintz legal hat am Dienstag Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) abgemahnt. Der Vorwurf lautet unlautere Werbung für den Ludwig-Erhard-Gipfel der Weimer Media Group. Das Unternehmen gehört trotz gegenteiliger Behauptungen der Bundesregierung weiterhin dem Kulturstaatsminister Wolfram Weimer und dessen Ehefrau Christiane Götz-Weimer zu je 50 Prozent. Das hatte die JUNGE FREIHEIT enthüllt.
Merz wirbt auf der von der Weimer Media Group betriebenen Webseite mit der Nennung seines Titels als „Bundeskanzler“ mit diesen Worten für die Teilnahme an der Veranstaltung: „Der Gipfel ist mittlerweile ein Ereignis, das ich nicht mehr missen möchte. Und vor allem: Hier weht der Geist der Freiheit und der Marktwirtschaft – Ludwig Erhard würde seine Freude daran haben.“
Tickets für den Gipfel kosten bis zum 15. November mit Frühbucherrabatt bis zu 2.595 Euro. Die Einnahmen wandern direkt in die Kassen von Weimer und seiner Frau. Die Kanzlei von Rechtsanwalt Markus Haintz wurde nach eigenen Angaben von einem Konkurrenzunternehmen der Weimer Media Group beauftragt. Dieses möchte, so Haintz auf X, „gegen die unlautere Werbung für die Weimer Media Group vorgehen“ und anonym bleiben.
Neben Merz werben weitere führende Politiker die Weimer-Veranstaltung. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder läßt sich auf der Webseite unter seinem Bild und mit Amtsangabe damit zitieren, daß sich der Ludwig-Erhard-Gipfel „zu einem ganz starken Meeting entwickelt habe“. Die Veranstaltung könnte, so der CSU-Politiker, „auf Dauer ein bayerisches Davos“ werden.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) wirft sich für die Firma ihres Kabinettskollegen Weimer ebenfalls in die Bresche. Die Mischung der Persönlichkeiten, die auf dem Gipfel zusammenkämen, sei „einmalig“. Auch Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) lobt: Nur selten bekomme man so interessante Gesprächspartner zusammen wie bei dem Event am Tegernsee.
Haintz kündigte an, „noch weitere Abmahnungen gegen unlautere politische Werbepartner“ folgen zu lassen.
Unter Juristen besteht Konsens darüber, daß Werbung durch Regierungspolitiker gegen das Neutralitätsgebot verstößt Werbung für private Unternehmen sind demnach nicht Teil der Amtsausübung, sondern ein Mißbrauch des Amtes.
Erst am Dienstag hatte die Weimer Media Group nach Abmahnungen zwei Unterlassungserklärungen abgeben müssen. Zum einen verpflichtete sie sich gegenüber der AfD-Vorsitzenden Alice Weidel dazu, die Politikerin in dem Magazin The European nicht mehr „unsere Autorin“ zu nennen (die JF berichtete exklusiv). Zum anderen hatte die Kanzlei Haintz legal durchgesetzt, daß Weimers Medium nicht mehr falsch behauptet, für The European schrieben „2000 Autoren“. (fh)








