KIEL. Schleswig-Holstein und der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) haben einen Vertrag geschlossen, der Muslimen eine verbindliche Regelung für religiöse Feiertage gibt. Der Vertrag wurde am 24. September in Kiel unterzeichnet. Künftig können sich Schüler am ersten Tag des Ramadan- und des Opferfestes vom Unterricht befreien lassen. Auch Lehrer, Beamte und Arbeitnehmer dürfen eine Freistellung beantragen, müssen dafür jedoch einen Urlaubstag einsetzen. Ein zusätzlicher gesetzlicher Feiertag wird nicht eingeführt.
Das Modell ähnelt der bestehenden Regelung für evangelische Christen am Buß- und Bettag. Auch dort haben Beschäftigte einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung, wenn sie an Gottesdiensten teilnehmen wollen. In Paragraph 7 des Landesgesetz über Sonn- und Feiertage heißt es außerdem: „Den in einem Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis stehenden Mitgliedern der Religionsgemeinschaften ist, soweit betriebliche Notwendigkeiten nicht entgegenstehen, an den Feiertagen ihres Bekenntnisses Gelegenheit zu geben, am Gottesdienst teilzunehmen.“ Eine Lohnfortzahlung ist nicht vorgesehen.
Ministerin spricht von Anerkennung
Kulturministerin Dorit Stenke (CDU) bezeichnete den Vertrag als „wichtiges Zeichen der Anerkennung und Gleichbehandlung“. Ziel sei es, das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Religionsausübung sichtbar zu machen und gleichzeitig gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern.

Der Vertrag enthält zudem eine bildungspolitische Komponente. Er ebnet den Weg für ein ordentliches Unterrichtsfach Islamische Religion, sofern ausreichende Schülerzahlen und qualifizierte Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Außerdem sichert er dem VIKZ das Recht zu, Bildungs- und Kultureinrichtungen zu betreiben und Imame auszubilden.
VIKZ ist sunnitisch-konservativ ausgerichtet
Der VIKZ wurde 1973 in Köln gegründet und zählt zu den ältesten islamischen Dachverbänden in Deutschland. In Schleswig-Holstein gehören rund 12.000 Mitglieder in zwölf Gemeinden dazu. Der Verband ist sunnitisch geprägt, bildet seit Jahrzehnten Theologen in Deutschland aus und gilt als konservativ, aber staatlich anerkannt.
Nicht beteiligt am Vertrag sind andere muslimische Organisationen wie die Schura und die Ditib. Während mit der Schura nach Angaben des Bildungsministeriums Verhandlungen laufen, gibt es mit der Ditib bislang keine konkreten Gespräche. (sv)