MAINZ. Das ZDF hat fehlende „Sensibilität“ seiner Mitarbeiter Dunja Hayali und Elmar Theveßen zugegeben: „Den Redaktionen ist bewußt, daß gerade bei der Berichterstattung nach einem Attentat besondere Sensibilität gefragt ist – sowohl in der Sprache als auch in der journalistischen Einordnung“, antwortete der Sender auf eine Programmbeschwerde des Medienanwaltes Joachim Steinhöfel vom 12. September.
Der Jurist machte das Schreiben nun auf X öffentlich. Hayali hatte im „Heute-Journal“ am Tag des Attentats auf den US-Debattierer Charlie Kirk den Beitrag darüber damit eingeleitet, dieser habe „abscheuliche sexistische, rassistische und menschenfeindliche Aussagen“ von sich gegeben (die JF kommentierte).

ZDF hat Moderation mit Hayali „nachbesprochen“
Das ZDF schreibt nun: „Dies war inhaltlich nicht fehlerhaft, konnte jedoch einen relativierenden Eindruck zum Satzbeginn erwecken und wurde von einigen Zuschauerinnen und Zuschauern als unangebracht empfunden. Innerhalb der Redaktion wurde dies kritisch reflektiert und mit der Moderatorin nachbesprochen.“ Es sei gerade nicht die Absicht gewesen, „Verständnis für Gewalt zu suggerieren oder die Tat zu relativieren“.
Abschließend schreibt der öffentlich-rechtliche Sender zu Hayali: „Das ZDF und sie selbst bedauern, daß die zugespitzte Moderation in der TV-Sendung einen mißverständlichen Eindruck erweckt hat.“
Theveßen bedauert, „zu faktisch“ gewesen zu sein
US-Korrespondent Elmar Theveßen hatte nach dem Attentat wahrheitswidrig über Kirk behauptet: „Er hat gesagt, daß Homosexuelle gesteinigt werden müssen.“ Das ZDF versucht diese Lüge zunächst damit zu rechtfertigen, daß Kirk eine Bibelstelle zitiert habe, welche die Steinigung von Homosexuellen als Strafe enthält. Richtig ist allerdings, daß Kirk dies tat, um darauf hinzuweisen, daß die Bibel nicht wörtlich genommen werden dürfe. Dies verschweigt der Sender in seiner Antwort.
Trotzdem äußert er Kritik an Theveßen: „Diesen Gesamtzusammenhang hätte Elmar Theveßen differenzierter darstellen müssen. Er hat selbst bedauert, an dieser Stelle zu faktisch formuliert zu haben und nicht ausführlicher gewesen zu sein.“ Allerdings scheint „zu faktisch“ hier eher eine Umschreibung für Fake News zu sein. Zur weiteren Entlastung des Korrespondenten schreibt die Anstalt: „Im Laufe der Sendung wies Elmar Theveßen allerdings darauf hin, daß Kirk nicht zu Gewalt aufgerufen und sich der Debatte und dem Streit gestellt habe.“
Steinhöfel hatte in seiner Beschwerde die Falschbehauptung als Teil einer „kalten und instrumentalisierenden“ Berichterstattung kritisiert. Der Mord an Charlie Kirk werde „ideologisch gerahmt“. Der Anwalt ergänzte: „Das verletzt die Achtung vor der Menschenwürde.“ (fh)