BERLIN. Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau hat erneut einen juristischen Erfolg rund um die Verbreitung von Falschbehauptungen über das sogenannte Potsdamer Treffen errungen. So mußte die linke taz nach einer Intervention von Vosgerau einen ihrer Artikel umfangreich korrigieren.
Das Blatt hatte unter anderem behauptet, daß in Potsdam „die Rede“ von „ethnischen Säuberungen“ und der „Vertreibung von Staatsbürgern“ gewesen sei. Dabei berief es sich auf den mittlerweile linksextremen früheren Mitarbeiter von Maximilian Krah (AfD), Erik Ahrens. „Die Behauptung, Ahrens habe solche Inhalte in Potsdam bestätigt, ist falsch. Wie die taz auf die Idee kam, diese freihändig ausgedachte Falschbehauptung zu verbreiten, ist nicht nachvollziehbar“, teilte die Rechtsanwaltskanzlei Höcker mit, die Vosgerau in der Angelegenheit vertritt.

Belastungszeuge fällt mit Lügen auf
Die taz hatte sich bei ihren Behauptungen auf einen neuen Bericht von „Correctiv“ berufen, die wiederum eine „Versicherung“ von Ahrens vorlegten, dies sei damals so besprochen worden. „Tatsächlich sind Falschangaben von Ahrens in dieser ‘Versicherung’ straflos, da sie nur vor dem Notar abgegeben wurde. Vor dem Notar ist die Lüge aber straflos. Es liegt somit keine eidesstattliche Versicherung mit erhöhter Glaubwürdigkeit vor“, heißt es dazu von der Kanzlei Hocker.
Ahrens, der einige Zeit Berater von Krah gewesen war, ist nach eigenen Angaben mittlerweile ein „Ex-Nazi“ und fiel zuletzt vor allem mit Lügen, Fake-Geschichten und der Drohung, „Informationen über die rechtsextreme Szene um IB, AfD, Schnellroda“ veröffentlichen zu wollen, auf.
Ahrens „Versicherung“ ist rechtlich irrelevant
Dennoch nutzte Correctiv die Aussagen des überführten Lügners für einen neuen Artikel in der Causa. Dort schrieb der als Frauenschläger bekannt gewordene Jean Peters: „Ahrens erklärt schriftlich und vom Notar beurkundet: Das in Potsdam vorgestellte ‘Remigrations’-Konzept laufe auf ‘ethnische Säuberungen bzw. Vertreibungen’ auch von deutschen Staatsbürgern hinaus – ‘freiwillig oder unfreiwillig’.“
Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine Tatsachenbehauptung, wie das mehrfach der Lüge überführte selbsternannte Recherche-Kollektiv angibt, sondern um eine Meinungsäußerung. Darauf weisen auch die Anwälte Vosgeraus hin: „Die Versicherung von Ahrens ist auch inhaltlich völlig unerheblich. So bestätigt Ahrens zu den in Potsdam angeblich diskutierten Remigrationsplänen keine neuen Fakten.“ Seine „Versicherung“ enthalte „subjektive Bewertungen, worauf ein von ihm angeblich selbst erstellter Remigrationsplan hinauslaufen könnte“.
Vosgerau-Anwalt stichelt gegen „taz“
Vosgeraus Anwalt, Carsten Brennecke, zeigte sich zufrieden über die Korrektur: „Nicht nur die nun von der taz richtiggestellte Desinformation mit Falschbehauptung zu Herrn Dr. Vosgerau belegt, daß man bei der taz keinesfalls von einem seriösen Pressemedium sprechen kann, das die journalistischen Sorgfaltspflichten einhält.“ Der Bericht zeige aber auch, wie „irreführend“ der jüngste Correctiv-Bericht sei. „Er suggeriert fälschlich, Ahrens habe bestimmte Tatsachen bestätigt. Die taz ist darauf wegen ihrer Rechercheschwäche hereingefallen“, betonte Brennecke.
taz veröffentlicht Richtigstellung zu Correctiv-Falschbehauptung: Correctiv-„Zeuge“ Erik Ahrens hat keine Aussagen zu „ethnischer Säuberung“ und „Vertreibung von Staatsbürgern“ bestätigt:
Dr. Ulrich Vosgerau (CDU) hat sich gegen eine weitere #Correctiv-Falschbehauptung…
— Carsten Brennecke (@RABrennecke) September 22, 2025
Vosgerau und die Kanzlei Höcker gehen immer wieder erfolgreich gegen Falschbehauptungen rund um das Potsdamer Treffen vor und erzielten dabei auch mehrere juristische Erfolge gegen „Correctiv“ und Medien, die Falschbehauptungen des regierungsnahen Portals übernahmen.
Trotz Gerichtsverbot: SWR löschte Falschbehauptung nicht
Zuletzt etwa gegen den SWR. Der Sender hatte eine ihm gerichtlich verbotene Falschbehauptung zu Vosgerau trotz eines Urteils des Oberlandesgerichts Hamburg nicht gelöscht. Der Sender hatte den Eindruck erweckt, Vosgerau habe behauptet, daß „Correctiv“ die Information, was die Teilnehmer in Potsdam besprochen haben, durch den Verfassungsschutz bekommen habe.
Obwohl das Oberlandesgericht dem Sender die Verbreitung der Behauptung untersagte und auch gerichtlich zustellte, ließ sich der Sender mit der Korrektur viel Zeit. „Anstatt die Falschbehauptung in der Dokumentation unverzüglich aus der ARD-Mediathek zu löschen, ließ sich der SWR damit fast 28 Stunden lang Zeit“, kritisierten Vosgeraus Anwälte. In dieser Zeit habe der Sender die Falschdarstellung einfach „ungeniert in der ARD-Mediathek weiter“ verbreitet. Das Gericht verurteilte den Sender daraufhin zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro, die nun von den Gebührenzahlern aufgebracht werden muß.
„Der SWR verletzt gleich doppelt schuldhaft das Persönlichkeitsrecht von Dr. Vosgerau: Zuerst verbreitet er eine Falschbehauptung in der Correctiv-Dokumentation, dann ignoriert er einfach das Verbot und hält an seiner Desinformation der Beitragszahler fest“, monierte Rechtsanwalt Brennecke. „Die festgesetzte Strafzahlung, sowie hinzutretende Gerichts- und Anwaltskosten für das Verfahren in insgesamt mindestens mittlerer vierstelliger Höhe werden aus den Gebührengeldern der Bürger beglichen“, stellte Brennecke fest. (ho)