BERLIN. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat seiner Hoffnung Ausdruck verliehen, daß die Wahl der drei neuen Verfassungsrichter im Herbst vom Bundestag beschlossen wird. Im ZDF-„Sommerinterview“ schränkte er jedoch ein, das werde ein „ziemlich schwieriger Prozeß“.
Erstmals brachte der Regierungschef wegen der notwendigen Zweidrittelmehrheit auch die AfD als Mehrheitsbeschaffer ins Spiel. Die Kandidaten müßten „entweder von der AfD oder von der Linkspartei“ Zustimmung erhalten, sagte er. Wie sich das mit der von ihm verkündeten „Brandmauer“ vertrage, erklärte er nicht.
Gegen die Wahl der sehr weit linksstehenden SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf habe es, so Merz, „erhebliche Vorbehalte“ in der Unionsfraktion gegeben. Daraufhin wurde die Abstimmung am 11. Juli abgesagt. Wochen später zog die Potsdamer Uni-Professorin ihre Kandidatur zurück. Ob er den Namen der neuen SPD-Kandidatin bereits kenne, wollte der Kanzler nicht verraten: „Ich werde dazu weder ja noch nein sagen. Das ist eine Aufgabe der Bundestagsfraktion und keine Aufgabe des Bundeskanzlers.“ Zwischenzeitlich galt die SPD-Europaabgeordnete Katarina Barley als Favoritin (die JF berichtete), winkte inzwischen aber ab.
Merz drückt sich um Antwort zu Gesprächen mit der Linken
Bekannt ist jedoch, daß sich die Sozialdemokraten auf eine neue Verfassungsrichterin geeinigt haben und sich über die Personalie auch bereits mit Grünen und Linken ausgetauscht haben. Dem Vernehmen nach soll es dort keine Einwände geben. Gespräche mit dem Koalitionspartner CDU/CSU hat es offenbar noch nicht gegeben.
Der CDU-Vorsitzende verriet aber: „Die Vorbereitungsarbeiten dazu laufen.“ Er hoffe sehr, daß es gelinge, diese Abstimmung diesmal erfolgreich zu gestalten. Auf die Frage, ob er dazu in Gesprächen mit der Linken sei, antwortete Merz: „Das ist eine Aufgabe, die zwischen den Fraktionen zunächst einmal in der Regierung geklärt werden muß.“
Verantwortung bei Fraktionschefs
Die beiden Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD hätten sich am Wochenende dazu verabredet. „Dann werden wir schauen, wie die Abstimmungen dann möglich sind.“
Insgesamt müssen drei von acht Bundesverfassungsrichtern des zweiten Senats neu gewählt werden. Zwei schlägt die SPD vor, einen die Union. Diese hatte sich aber von ihrem ursprünglichen Kandidaten Robert Seegmüller getrennt, nachdem die Grünen ihn als „zu konservativ“ brandmarkten. CDU und CSU übernahmen daraufhin den Vorschlag des Bundesverfassungsgerichts, den Arbeitsrichter Günter Spinner.
Für die SPD geht nach wie vor die ebenfalls sehr weit linksstehende Münchner Jura-Professorin Ann-Katrin Kaufhold ins Rennen. (fh)