LUDWIGSHAFEN. Der AfD-Politiker Joachim Paul darf nicht zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen antreten. Der Wahlausschuß der Stadt begründete dies mit Zweifeln an der Verfassungstreue des AfD-Landtagsabgeordneten.
Gegenüber der JUNGEN FREIHEIT zeigte sich Paul fassungslos. „Wir leben nicht mehr in einer Demokratie“, sagte der Abgeordnete. Er verwies darauf, daß die AfD bei der vergangenen Bundestagswahl in der Stadt zweitstärkste Kraft wurde. „Ein aussichtsreicher Kandidat wird aus dem Rennen genommen“, empörte sich der 55jährige. Wahlen bedeuten, daß die Bürger auch eine Wahl haben müßten. „Der Wählerwille wird mit Füßen getreten“.

Andere Parteien entscheiden über AfD
Im Wahlausschuß sitzen ausschließlich Vertreter von SPD, CDU, Freien Wählern und der FDP. Die AfD selbst ist in dem sechsköpfigen Gremium nicht vertreten, weil sie ihren Abgesandten zu spät berief. Vor der Entscheidung demonstrierten Linksextremisten gegen den AfD-Politiker. Paul kündigte gegenüber der JF an, juristisch gegen die Entscheidung vorzugehen.
Scharfe Kritik an dem Vorgang kommt auch vom Vizechef der AfD in dem Bundesland, Sebastian Münzenmaier. „Die Nichtzulassung unseres Landtagsabgeordneten Joachim Paul zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen ist ein klarer Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte Gleichbehandlung der Parteien und damit ein Angriff auf die Demokratie.“
Offenbar habe „Innenminister Ebling aus seiner jüngsten Klatsche rein gar nichts gelernt, als er rechts- und verfassungswidrig versuchte, AfD-Mitglieder nicht zum Staatsdienst zuzulassen“. Es sei skandalös, zu welchen Methoden Ebling und seine SPD mittlerweile griffen.
Nicht der erste Wahlausschluß der AfD
„Weil die AfD bei der Bundestagswahl in Ludwigshafen bei den Zweitstimmen vor der SPD landete, versucht Ebling nun im Panikmodus, sich mittels konstruierter und unhaltbarer Rechtsextremismusvorwürfe eines direkten und erfolgreichen Konkurrenten zu entledigen“, kritisierte Münzenmaier. „Die Quittung für sein durchschaubares Manöver wird Ebling zweimal bekommen: auf dem Rechtsweg und am Wahltag.“
Es ist nicht der erste Fall, daß ein AfD-Politiker wegen angeblicher Zweifel an der Verfassungstreue von den anderen Parteien von Wahlen ausgeschlossen wird. Zuletzt verweigerte der Wahlausschuß des Kreises Lippe in Nordrhein-Westfalen auf Antrag der Grünen dem AfD-Kandidaten für die Bürgermeisterwahl die Zulassung zur Wahl. (ho)