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Menschenwürde: Staatsrechtler wirft Brosius-Gersdorf ideologische Motive vor

Menschenwürde: Staatsrechtler wirft Brosius-Gersdorf ideologische Motive vor

Menschenwürde: Staatsrechtler wirft Brosius-Gersdorf ideologische Motive vor

Frau mittleren Alters mit zusammengebundenem blonden Haar, Brille und dunklem Blazer sitzt in einem Fernsehstudio vor rot getöntem Hintergrund und blickt ernst nach vorn. Frauke Brosius-Gersdorf in einer Talksendung: Die SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht relativiert die Menschenwürde ungeborener Kinder. Foto: IMAGO / teutopress
Frau mittleren Alters mit zusammengebundenem blonden Haar, Brille und dunklem Blazer sitzt in einem Fernsehstudio vor rot getöntem Hintergrund und blickt ernst nach vorn. Frauke Brosius-Gersdorf in einer Talksendung: Die SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht relativiert die Menschenwürde ungeborener Kinder. Foto: IMAGO / teutopress
Frauke Brosius-Gersdorf in einer Talksendung: Die SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht relativiert die Menschenwürde ungeborener Kinder. Foto: IMAGO / teutopress
Menschenwürde
 

Staatsrechtler wirft Brosius-Gersdorf ideologische Motive vor

Der Bonner Staatsrechtler Christian Funck wirft der von der SPD nominierten Juristin Frauke Brosius-Gersdorf vor, das Lebensrecht ungeborener Kinder aus politischen Motiven relativieren zu wollen. Ihre Argumentation sei nicht juristisch, sondern ideologisch motiviert.
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BONN. Der Staatsrechtler Christian Funck hat der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf eine ideologisch motivierte Umdeutung der Menschenwürdegarantie vorgeworfen. In einem Beitrag für die katholische Tagespost kritisiert der wissenschaftliche Mitarbeiter der Universität Bonn, Brosius-Gersdorf stelle die Unantastbarkeit des Lebensrechts vor der Geburt nicht aus juristischer Notwendigkeit, sondern mit politischer Absicht infrage. Die These eines „verfassungsrechtlichen Dilemmas“ sei konstruiert.

Die von der SPD nominierte Juristin hatte ihre Wahl in den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts zuletzt nicht durchsetzen können. Ausschlaggebend war ihre Mitwirkung an der Kommission zur Neuregelung des § 218 sowie ein Festschriftbeitrag für Horst Dreier, in dem sie die These vertrat, die Menschenwürde gelte „gute Gründe“ zufolge erst ab Geburt. Den verfassungsrechtlich etablierten Schutz des Lebens ab Nidation wies sie darin als „biologistisch-naturalistischen Fehlschluß“ zurück.

Menschenwürde erlaubt differenzierte Rechtsgüterabwägung

Funck widerspricht dieser Sicht scharf. Die Berufung auf ein Dilemma diene nur dazu, das Lebensrecht des Ungeborenen zu relativieren. Es stimme nicht, daß ein Schwangerschaftsabbruch bei Anerkennung pränataler Menschenwürde unter allen Umständen unzulässig sei. Vielmehr lasse sich – wie bei geborenen Menschen – auch ein tödlicher Eingriff im Falle von Notwehr oder Notstand rechtlich rechtfertigen oder entschuldigen.

Zudem sei Brosius-Gersdorfs Argumentation widersprüchlich: In der Kommission hatte sie sich selbst dafür ausgesprochen, auch indikationslose Abtreibungen bis zur Geburt straffrei zu stellen. Diese Zielsetzung sei, so Funck, mit einer prinzipiengeleiteten Auslegung des Grundgesetzes unvereinbar. Ihre Herleitung eines abgestuften Lebensrechts widerspreche nicht nur der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, sondern auch dem Geist des Grundgesetzes.

Ausgrenzende Logik gefährdet auch geborene Schwache

In der Konsequenz gefährde ein solches Verständnis nicht nur den Schutz ungeborenen Lebens, sondern könne auch auf geborene Menschen ausgeweitet werden. Sobald die Menschenwürde an Bedingungen wie Entwicklungsstand, Selbständigkeit oder soziale Nützlichkeit geknüpft werde, gerate ihr absoluter Charakter ins Wanken. Der von Brosius-Gersdorf propagierte Ansatz öffne laut Funck einer Relativierung der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes Tür und Tor.

Die Menschenwürdegarantie sei, so Funck unter Verweis auf den ehemaligen Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde, als Reaktion auf die NS-Verbrechen ins Grundgesetz aufgenommen worden. Sie dürfe weder relativiert noch taktisch uminterpretiert werden. Brosius-Gersdorfs Position sei daher nicht Ausdruck verfassungsrechtlicher Redlichkeit, sondern Teil einer ideologischen Strategie zur Schwächung des Lebensschutzes. (sv)

Frauke Brosius-Gersdorf in einer Talksendung: Die SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht relativiert die Menschenwürde ungeborener Kinder. Foto: IMAGO / teutopress
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