WIEN. Ein Gericht hat entschieden, daß die tägliche Rasur für Transgenderpersonen eine zu große psychische Belastung darstellt. Ein Mann, der sich als Frau fühlt, erhielt Recht, nachdem die Krankenversicherung die Übernahme der Kosten für eine dauerhafte Bartentfernung abgelehnt hatte.
Das Urteil stützt sich auf die psychischen Belastungen, die durch tägliches Rasieren entstehen können. Die Krankenkasse hatte argumentiert, daß auch biologischen Frauen keine Kosten für eine Barthaarentfernung erstattet würden. Eine Sonderbehandlung für Transsexuelle verstoße daher gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Transfrau könnte ohne Haarentfernung Haus nicht verlassen
Zudem seien temporäre Methoden wie Rasieren, Haarentfernungscremes oder Waxing ausreichend. Der Kläger, bei dem eine Genderdysphorie diagnostiziert wurde, machte hingegen geltend, daß der Bartwuchs seine geschlechtliche Identität infrage stelle und eine erhebliche psychische Belastung darstelle. Dieser Argumentation folgte das Gericht.
Die Richterin führte aus, daß tägliches Rasieren die Diskrepanz zwischen empfundenem und biologischem Geschlecht ständig vor Augen führe. Waxing sei ebenfalls keine zumutbare Alternative, da dafür eine gewisse Haarlänge erforderlich sei, was die Transfrau daran hindere, das Haus zu verlassen.
Das Gericht verpflichtete die Krankenversicherung daher zur Kostenübernahme der dauerhaften Haarentfernung mittels Laserbehandlung. Empört reagierte die FPÖ auf das aus ihrer Sicht „ideologiegetriebene“ Urteil. Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch sprach von einem „Schlag ins Gesicht aller Beitragszahler“, während andere Kosten wie manche Zahnerhaltungsmaßnahmen bei Kindern oder Maßnahmen gegen sichtbaren Haarwuchs im Gesicht mancher Frauen nach der Menopause nicht von der Kasse bezahlt würden. (rr)