BERLIN. Aufgrund der steigenden Zahl von Gewaltdelikten mit Messern und Schußwaffen treten in Berlin ab dem 15. Februar drei dauerhafte Waffen- und Messerverbotszonen in Kraft. Betroffen sind der Görlitzer Park und das Kottbusser Tor in Kreuzberg sowie der Leopoldplatz in Wedding – allesamt als Kriminalitätsschwerpunkte bekannt. Ziel der Maßnahme ist es, Gewaltkriminalität einzudämmen.
Mit der neuen Verordnung kann die Polizei in diesen Zonen verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen. Personen, die verbotene Waffen oder Messer mit sich führen, müssen mit Strafen rechnen. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Zudem dürfen Waffen und Messer beschlagnahmt werden. Das Verbot umfaßt nicht nur herkömmliche Waffen, sondern auch sämtliche Messerarten, einschließlich Taschen- und Küchenmessern.
Messer muß in drei Handgriffen bereit sein
Allerdings sieht die Regelung eine Reihe von Ausnahmen vor. So ist das Mitführen von Messern erlaubt, sofern sie nicht „zugriffsbereit“ sind. Laut Waffensachverständigem Dirk Schöppl bedeutet dies, daß ein Messer mit mindestens drei Handgriffen einsatzbereit sein müßte. Ein Taschenmesser in der Hosentasche wäre demnach verboten, während es im Rucksack erlaubt ist. Auch der Transport eines neu gekauften, verpackten Küchenmessers bleibt zulässig.
Eine weitere Ausnahme betrifft Messer, die einem „allgemein anerkannten Zweck“ dienen. Schöppl erläutert, daß ein großes Messer zusammen mit einer Wassermelone vermutlich keinen Polizeieinsatz nach sich ziehen würde, während ein langes Messer ohne ersichtlichen Zweck zu einer Kontrolle führen könnte. Diese Formulierung lasse jedoch Interpretationsspielraum, da eine rechtlich präzise Definition fehle.
Zusätzlich sind Berufsgruppen wie Rettungskräfte, Pflegedienste oder Gewerbetreibende, die Messer für ihre Arbeit nutzen, von der Regelung ausgenommen. Gleiches gilt für Anlieferdienste sowie Personen, die Messer für Sport, Jagd oder „Brauchtumspflege“ verwenden.
Kritik an der Regelung
Aus den Reihen der Polizei kommt deutliche Kritik. Die Polizeigewerkschaft bemängelt die Vielzahl der Ausnahmen, die eine konsequente Durchsetzung erschweren. Bodo Pfalzgraf, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, bezeichnet die Regelung als „Wackelpudding-Verordnung“, da nahezu jeder eine plausible Erklärung für das Mitführen eines Messers vorbringen könne.
Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnt gegenüber dem RBB vor erhöhtem Arbeitsaufwand für die Beamten. Landeschef Stephan Weh kritisiert, daß die zahlreichen Ausnahmeregelungen zu aufwendigen Einzelfallprüfungen führen und die Polizei zusätzlich belasten. Darüber hinaus sei fraglich, ob die Verbotszonen überhaupt zu mehr Sicherheit führen: „In einer Messerverbotszone ist niemand sicherer als vorher.“
Die GdP fordert daher ein generelles Trageverbot für Messer in der Öffentlichkeit, um langfristig die Zahl der Messerangriffe zu senken. Ob die neuen Verbotszonen tatsächlich eine abschreckende Wirkung entfalten oder lediglich ein trügerisches Sicherheitsgefühl vermitteln, bleibt abzuwarten. (rr)