Spuckschutzmaske, Fußfesseln und jede Menge Sicherheitspersonal, das einen hochaggressiven Schwarzafrikaner unter Kontrolle halten muß – die Szene am Amtsgericht Lüneburg vom vergangenen Donnerstagmorgen in Saal 8 hat ein wenig was vom Horror des Oscar-gekrönten Films „Das Schweigen der Lämmer“. Nur daß dem 30jährigen Sadjo S. aus Guinea-Bissau der feinsinnige Humor eines Anthony Hopkins fehlt und er seine Aggressivität offen zur Schau trägt. Er erscheint schon nicht selbständig vor seinem Richter, sondern muß vor den Kadi hingeschleift werden, weil er das selbständige Gehen verweigert.
Kaum im Gerichtssaal angekommen, krakeelt Sadjo S. herum, nennt seinen Dolmetscher einen Rassisten und den Amtsrichter einen Drogen dealenden „Motherfucker“. S. muß mehrfach vorübergehend aus dem Gerichtssaal entfernt werden. Das Gericht stellt fest, daß S. keinerlei psychische Beeinträchtigungen aufweist und lediglich versuche, die Verhandlung zu stören.
Demut gegenüber Recht und Gesetz sieht anders aus. Daß er die Rechtsordnung in Deutschland schlichtweg nicht anerkennt, hat der Mann allerdings auch im Rahmen seiner zahlreichen Straftaten schon im Vorfeld deutlich zum Ausdruck gebracht. Vor dem Lüneburger Strafrichter steht er wegen neun von 51 Straftaten, die ihm seitens der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt werden. Straftaten wohlgemerkt, die binnen 30 Tagen zustande gekommen sind. Darunter Betrug, Körperverletzung, Mißhandlung und vieles mehr.
„Der macht doch nur Urlaub hier“
Unter anderem hat Sadjo S. den Lüneburger Einzelhandel terrorisiert und die Bevölkerung durch sein aggressives Auftreten verunsichert. Mal hat er in einer Bäckerei nicht bezahlen wollen, mal in einer anderen Bäckerei eine Fachverkäuferin gewürgt und gebissen. „Er hat mir ins Gesicht gespuckt, packte meine Haare und schlug mit dem Gesicht auf meine Nase. Ich habe nur noch versucht, mich zu schützen. Beim zweiten Mal biß er mich mehrfach“, sagt Fatameh C. vor Gericht aus. Mehrere Betreiber von Restaurants erklären vor Gericht, der Schwarzafrikaner habe sich Essen und Getränke bestellt und habe dann das Lokal verlassen, ohne zu bezahlen. Eine Polizistin sagt als Zeugin aus, Sadjo S. habe ihr mit dem Finger in die Augen gestochen und sie geschlagen.
Die alte Hansestadt Lüneburg, deren früherer Reichtum aus der Salzförderung an jeder Ecke der Stadt in der Architektur noch sichtbar ist, zeigt sich emotional zwischen entsetzt und zynisch. „Der macht doch nur Urlaub hier“, so ein Lüneburger gegenüber der JUNGEN FREIHEIT. Deutschland habe sich solche Migranten über die Jahre hart erarbeitet, verweist der Mann auf innenpolitische Problemzonen und solche in der Justiz. Mit seiner Einschätzung ist der Lüneburger kaum allein. Angesichts der zahlreichen Vergehen und der Gewaltbereitschaft von Sadjo S. verdeutlichen die Medien die Furcht der Hansestädter vor weiteren Straftaten. Selbst Bürgermeisterin Claudia Kalisch (Grüne) zeigt sich besorgt über den illegalen Migranten.
Sadjo S. gibt vor Gericht zwar – auf Englisch – selbst an, bereits seit 19 Jahren in Deutschland zu leben, doch Behördenvertreter halten das Visum für gefälscht. Er sei mutmaßlich erst seit wenigen Wochen im Land.
Aggro-Afrikaner könnte zur Abschiebung sediert werden
Eigentlich hätte der Ausreisepflichtige Sadjo S. schon längst in Abschiebehaft oder sogar wieder in Afrika sein sollen. Doch das Amtsgericht hatte einen entsprechenden Antrag des Landkreises Harburg auf Abschiebehaft noch vor einer Woche abgelehnt. Es sei kein Flug nach Guinea-Bissau absehbar, begründete das Gericht seine ablehnende Haltung zu einer Abschiebehaft, woraufhin der Schwarzafrikaner wieder auf freien Fuß gesetzt worden war, nur um in den Geschäften der Stadt unmittelbar darauf erneut Straftaten zu begehen.
Jetzt hat sich das Blatt gewendet. Als Sadjo S. vor Gericht seine ungezügelte Aggressivität zum Ausdruck bringt, zeigt sich der Richter entsetzt. Das habe er in 26 Dienstjahren noch nicht erlebt, so der Strafrichter, der nun entschied, daß der Mann eine zwölfmonatige Freiheitsstrafe zu verbüßen hat, das Land aber bis zum 20. März verlassen muß. Alle Voraussetzungen für die Abschiebung seien erfüllt, erklärt ergänzend ein Pressesprecher des Amtsgerichts. Während des Abschiebeflugs soll der 30jährige gefesselt und bei Bedarf sogar sediert werden, um den Flug für alle Beteiligten so gefahrlos wie möglich zu gestalten.
Es bleibt abzuwarten, wie der Versuch einer Abschiebung von Sadjo S. verlaufen und ob er am Ende tatsächlich Deutschland verlassen wird.