KÖLN. Der Bundesregierung drohen Nachzahlungen in Höhe von bis zu 2,3 Milliarden Euro für Schutzmasken, die während der Coronapandemie bestellt, aber nicht abgenommen wurden. Nun hat sie in einem weiteren Verfahren in zweiter Instanz eine Niederlage einstecken müssen.
Insgesamt handelt es sich um mehrere Hundert Millionen Masken, die bestellt – aber nicht bezahlt wurden. Im aktuellen Fall ging es um einen Streit zwischen dem Bund und einem Unternehmen, das 214.000 Masken im Wert von 962.000 Euro geliefert hatte. Die Zahlung verweigerte der Bund mit der Begründung, die Lieferung sei verspätet erfolgt. Doch das Oberlandesgericht Köln (OLG) entschied, daß es sich nicht um ein Fixgeschäft handelte, bei dem ein genaues Lieferdatum zwingend eingehalten werden muß.
Zahlreiche weitere Klagen stehen aus
Der 8. Senat urteilte, daß der Bund dem Händler eine Nachfrist hätte setzen müssen – auch wenn es sich um ein chinesisches Unternehmen handelte und der Vertrag nach UN-Kaufrecht geregelt war. Diese Vorgaben gelten international, wie ein Sprecher des Gerichts erklärte. Bereits im Juli hatte der 6. Senat des OLG in einem ähnlichen Verfahren gegen den Bund entschieden. Beide Urteile schließen eine Revision aus. Der Bund hat jedoch in einem früheren Fall eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht.
Rund 100 weitere Unternehmen haben ähnliche Klagen eingereicht, die derzeit beim Landgericht Bonn verhandelt werden. Sie argumentieren, der Bund müsse den vereinbarten Preis von 4,50 Euro pro Maske zahlen. Sollte den Klägern recht gegeben werden, droht dem Bund eine gewaltige Nachzahlung. Ursprünglich hatte das Gesundheitsministerium unter dem damaligen Minister Jens Spahn (CDU) die Masken im Eilverfahren bestellt, um Engpässe während der Pandemie zu vermeiden.
Bund argumentiert mit überhöhten Preisen
Vor wenigen Tagen hatte der Bund versucht, den aktuellen Prozeßtermin zu verschieben. Er berief sich auf einen Bericht des Bundesrechnungshofs von 2021, der die vereinbarten Preise von 4,50 Euro pro Maske als überhöht bezeichnete. Gleichzeitig wurde bekannt, daß der Bund nach Abschluß des öffentlichen Angebotsverfahrens einzelnen Lieferanten sogar 5,40 Euro pro Maske zugesichert hatte. Das Gericht ließ sich von der Argumentation nicht überzeugen. (rr)