BERLIN/KÖLN. Die Plattform Correctiv hat nach eigenen Angaben einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gestellt. Das Journalisten-Kollektiv, das mit der Räuberpistole über das „Potsdamer Geheimtreffen“ monatelang Schlagzeilen gegen die AfD produzierte, will nun mit seinem Vorgehen erneut der Oppositionspartei schaden.
Denn Correctiv spekuliert offenbar darauf, daß sich die Sichtweise des Inlandsgeheimdienstes auf die AfD noch einmal verschärft habe und es eine Einordnung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ gebe. Das wolle man öffentlich machen – gerade jetzt im Wahlkampf. In dem Verfahren möchte es die Herausgabe des aktuellen „Prüfstatus“ des BfV zur AfD erzwingen.
Verfassungsschutz-Chef im Urlaub
Bisher ist unklar, ob das AfD-Gutachten überhaupt fertig ist oder ob es tatsächlich deswegen nicht veröffentlicht wird, um eine Beeinflussung der Bundestagswahlen am 23. Februar zu vermeiden. Dieses Gerücht wabert auch durchs politische Berlin.
Der Verfassungsschutz ist auch deswegen gelähmt, weil Präsident Thomas Haldenwang derzeit bis zum Jahresende seinen Resturlaub abbummelt. Seitdem er sich um das CDU-Direktmandat in Wuppertal bemühte und nun bekommen hat, war Kritik daran laut geworden, daß der Geheimdienst die geforderte politische Neutralität vermissen lasse. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) bat ihn daraufhin, sich in den Urlaub zu verabschieden.
„Correctiv“: „Jetzt gilt es“
Correctiv-Chef David Schraven (Jahresgehalt: 120.000 Euro) beklagte jetzt: „Trotz intensiver Bemühungen, darunter direkte Gespräche mit der Behörde und umfangreiche Recherchen, verweigert das Bundesamt für Verfassungsschutz bislang jegliche inhaltliche Auskunft.“ Bisher pflegte das Portal durchaus gute Beziehungen zum Geheimdienst: Bei einer Verfassungsschutz-Konferenz zum Thema „Meinungsbildung 2.0“ im September 2023 führte die leitende Correctiv-Mitarbeiterin Caroline Lindekamp ein sogenanntes „Panel“ zu angeblicher „Desinformation“.
In der Erklärung bezieht sich das Portal nun auf „namhafte Verfassungsrechtler“, ohne sie beim Namen zu nennen, die die Position verträten, „daß das Amt gerade im Vorfeld von Wahlen zur umfassenden Information der Öffentlichkeit verpflichtet sei“. Schraven ergänzt: „Jetzt gilt es. Nicht irgendwann.“ (fh)