MÜNCHEN. Wie die Staatsanwaltschaft München vor dem Landgericht München die Tat geschildert hat, muß das 14jährige Opfer einen furchtbaren Albtraum durchgemacht haben. Ein 35jähriger Mann aus dem Jemen grabschte sie an einer einsamen Bushaltestelle an, nahm ihr das Handy weg, um an die Telefonnummer zu kommen, verfolgte sie durch die Dunkelheit und vergewaltigte sie kurz darauf.
Abdulanaser A., der kein Deutsch sprach, sondern nur mit der Übersetzungs-App auf dem Telefon Sex verlangen konnte, hat die Tat vom Januar am Dienstag gestanden. Vorausgegangen war ein sogenanntes Rechtsgespräch. Dabei handelt es sich um einen Deal zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Richter. Für den Fall, daß der Angeklagte ein Geständnis ablegt, kann der Richter eine Strafobergrenze angeben, ohne das konkrete Strafmaß zu verkünden.
Schweigen nach Geständnis
Nach diesem Rechtsgespräch und seinem Vergewaltigungs-Geständnis war Abdulanaser A. zu keiner weiteren Erklärung bereit. Die Frage, warum er das Mädchen vergewaltigt hat, ließ er unbeantwortet. Er ließ über seinen Anwalt lediglich zuvor mitteilen, er bereue die Tat und bitte das Opfer um Entschuldigung.
Laut Staatsanwaltschaft bedrängte der Angeklagte sein Opfer zunächst an einer Bushaltestelle im Landkreis Dachau. Das Mädchen versuchte zu flüchten, doch A. folgte ihr und drängte die Jugendliche in eine nahegelegene Holzhütte. Dort kam es dann zu der Vergewaltigung.
Nach der Vergewaltigung schickt er ihr Pornos
Kurz vor der Tat habe die 14jährige vor Angst zwischenzeitlich das Bewußtsein verloren, so der Ankläger. Doch auch nach der Tat ließ der Mann nicht von seinem Opfer an. Über die am Tag zuvor erlangte Handynummer kontaktierte er es über einen Messenger-Dienst. Dabei schickte er der Vergewaltigten ein pornografisches Bild und forderte diese auf, ihm Nacktbilder zu schicken.
So kamen ihm die Ermittler dem Araber kurz darauf auf die Spur. Abdulnaser A. sitzt seit Januar in U-Haft. Mitte Dezember will der Richter sein Urteil verkünden. Auf Vergewaltigung steht laut Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Wie der Richter nach dem Rechtsgespräch entscheidet, ist noch offen. (fh)