ERFURT. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat Anzeige gegen zwei Verfassungsrichter erstattet. Grund dafür sei eine „geradezu offenkundige Befangenheit“ einer der beiden Juristen im Streit rund um die Auslegung der Geschäftsordnung, teilte ihr justizpolitischer Sprecher Sascha Schlösser mit. Auch Alterspräsident Jürgen Treutler (AfD) hat einen Strafantrag gestellt.
Bei den beiden Richtern handelt es sich um Jörg Geibert und Klaus-Dieter von der Weiden. Hintergrund der Auseinandersetzung war eine Unstimmigkeit bei der konstituierenden Sitzung des Landtags. Abgeordnete von CDU, BSW, SPD und Linkspartei wetterten immer wieder gegen Treutler und warfen ihm vor, die Geschäftsordnung bewußt falsch auszulegen.
AfD sieht klare Befangenheit
Schließlich bat die CDU das Landesverfassungsgericht um Hilfe, das den Christdemokraten recht gab. Die Krux: Verfassungsrichter Geibert ist selbst CDU-Mitglied und ehemaliger Innenminister. Zudem sitzt sein Sohn für die Partei als Abgeordneter im Landtag. Von der Weiden als Präsident der Behörde sah dabei offenbar keinen Fall von Befangenheit.
„An der Eilentscheidung über die Meinungsverschiedenheiten im Rahmen der konstituierenden Sitzung hatte mit Jörg Geibert (CDU) ein Richter mitgewirkt, dessen Sohn gleichzeitig Teil der Personengruppe war, die den Antrag bei Gericht gestellt hatte“, gab Schlosser in seiner Mitteilung zu bedenken. Erst im Sommer sei eine Richterin aus Ostthüringen „wegen einer ähnlichen persönlichen Beziehung zur streitenden Partei und der sich hieraus ergebenden Befangenheit“ wegen Rechtsbeugung verurteilt worden. Ihr Pflichtverteidiger sei damals ausgerechnet Geibert selbst gewesen.
Die CDU zeigte sich empört über die Anzeige. „Dieses durchschaubare Manöver ist ein unwürdiger Angriff auf Institutionen und Menschen“, sagte der justizpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Stefan Schard. Die AfD wolle den Staat delegitimieren. (zit)