BERLIN. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat angekündigt, Bürgergeldempfängern, die wiederholt Stellenangebote ablehnen, die Zahlungen zu kürzen. Der Großteil der Leistungsempfänger sei konstruktiv und bemüht, jedoch sei es inakzeptabel, „daß eine kleine Minderheit das ganze System in Verruf bringt“, sagte er der Bild-Zeitung. Heils Pläne sehen vor, daß in besonderen Härtefällen bis zu einhundert Prozent des Bürgergelds gekürzt werden kann, nur die Miete soll Sanktionierten weitergezahlt werden, um diese nicht in die Obdachlosigkeit zu treiben.
Hintergrund ist, daß die Ampel-Regierung mit Blick auf den aktuellen Haushalt dringend Geld sparen und einnehmen muß. Neben einem Stopp der Zahlungen an Arbeitslose, die sich nicht um eine Anstellung bemühen, will Heil auch den sogenannten „Bürgergeld-Bonus“ abschaffen. Dieser garantiert Bürgergeldempfängern derzeit 75 Euro pro Monat, wenn sie eine Weiterbildung absolvieren. Die Bundesregierung erhofft sich davon Einsparungen von jährlich etwa 250 Millionen Euro.
Heils Pläne haben hohe Priorität
Heil betonte, daß es wichtig sei, „sich auf den Sozialstaat verlassen“ zu können. Die Bundesrepublik sei ein „Land der Tüchtigen“, doch diese Tüchtigkeit dürfe nicht ausgenutzt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 geurteilt, daß einem Bürger maximal 30 Prozent der Leistungen gekürzt werden dürfen, außer bei wiederholter Arbeitsverweigerung.
Der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, René Springer, lobte das Vorhaben der Bundesregierung, betonte aber: „Mit der Verschärfung der Sanktionen allein ist es nicht getan.“ Der Arbeitsminister müsse „endlich auch den offensichtlichen Sozialtourismus in den Blick nehmen“. Dafür sei es wichtig, daß Bürgergeldempfänger sich zeit- und ortsnah im Inland aufzuhalten hätten, um für die Behörden erreichbar zu sein.
Die von Heil geplante Verschärfung der Sanktionen soll am 2. Januar 2024 beschlossen werden, um Anfang des kommenden Jahres eingeführt zu werden. (st)