BERLIN. Offenbar kommt der ehemalige Ostbeauftragte der Merkel-Bundesregierung, Marco Wanderwitz (CDU), mit seiner Unterschriftenaktion im Bundestag für ein AfD-Verbot nicht so recht voran. Lediglich 37 Abgeordnete, fünf Prozent, sind nötig, um im Parlament einen entsprechenden Antrag einzubringen. Die erforderlichen Stimmen will er bis Jahresende zusammenhaben.
Doch der CDU-Abgeordnete hält sich bedeckt, wie viele sein Vorhaben bereits unterstützen. „Ich führe viele gute Gespräche, erfahre viel Zuspruch“, sagte Wanderwitz der taz. „Ich bin optimistisch.“ Eine konkrete Zahl oder gar Namen wollte der Politiker nicht nennen.
Wanderwitz verlor Direktmandat an AfD
Der 48jährige hatte bei der vergangenen Bundestagswahl sein Direktmandat im Wahlkreis Chemnitzer Umland – Erzgebirgskreis II deutlich an den AfD-Kandidaten Mike Moncsek verloren, war aber über die CDU-Landesliste Sachsen wieder in den Bundestag eingezogen. Seitdem gehört er zu den größten Befürwortern eines AfD-Verbotes.
Er wolle nun, sagte Wanderwitz, „die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster abwarten“. Am 27. Februar soll das OVG über eine Klage der AfD gegen den Verfassungsschutz entscheiden.
Der seit 21 Jahren im Bundestag sitzende Jurist hofft, daß die Richter die Einstufung der gesamten AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall bestätigen. In diesem Fall würde wohl wieder Schwung in seine Unterschriftensammlung kommen.
Seine Bemühungen um ein Verbot der AfD begründete er kürzlich damit, daß das Parteivermögen eingezogen würde. Und: „Alle Menschen, die für die Partei arbeiten, würden sofort ihren Job verlieren. Alle Mandate, vom ehrenamtlichen Ortschaftsrat bis zum Europaparlamentsmandat, verfallen augenblicklich. Alle Mitarbeiter der Abgeordneten und Fraktionen aller Ebenen würden augenblicklich arbeitslos. Wir würden die Struktur der AfD auf null zurückfahren.“ Dann könnten die Menschen wieder „demokratische Parteien“ wählen. (fh)