BERLIN. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Bundesregierung verurteilt, ein Sofortprogramm vorzulegen, um den CO2-Ausstoß zu senken. Es gab damit einer Klage der „Deutschen Umwelthilfe“ und des BUND statt.
Hintergrund: Das Umweltbundesamt hatte beklagt, daß es in den Jahren 2021 und 2022 Überschreitungen der zulässigen Jahresemissionsmengen in den Bereichen Wohnen und Verkehr gegeben habe. Das von der Bundesregierung vorgelegte Klimaschutzprogramm 2023 reicht nach Ansicht der Richter nicht aus.
Noch nicht rechtskräftig
Ein Sofortprogramm müsse „kurzfristig wirksame Maßnahmen enthalten, die die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz ausgewiesenen Jahresemissionsmengen für die folgenden Jahre im jeweiligen Sektor sicherstellen“, teilte das Gericht mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die „Deutsche Umwelthilfe“ zeigte sich hochzufrieden mit dem Richterspruch. „Dieses Urteil ist der richterliche Doppel-Wumms für den Klimaschutz und eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung wegen ihrer katastrophalen Klimapolitik“, sagte der Bundesgeschäftsführer des Vereins, Jürgen Resch. Er verlangte ein sofortiges Tempolimit von 100 Kilometern pro Stunde auf Autobahnen und 30 pro Stunde in den Ortschaften sowie eine Sanierungsoffensive für Kita-Gebäude. (ho)