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Funktionierende Grenzkontrollen: Deutscher Zoll nimmt russischen Touristen die Autos weg

Funktionierende Grenzkontrollen: Deutscher Zoll nimmt russischen Touristen die Autos weg

Funktionierende Grenzkontrollen: Deutscher Zoll nimmt russischen Touristen die Autos weg

EU-Sanktionen: Der deutsche Zoll beschlagnahmt die Autos russischer Touristen.
EU-Sanktionen: Der deutsche Zoll beschlagnahmt die Autos russischer Touristen.
Zollkontrolle im Juni in Hessen. Symbolfoto: picture alliance / HMB Media/Oliver Mueller
Funktionierende Grenzkontrollen
 

Deutscher Zoll nimmt russischen Touristen die Autos weg

Der deutsche Zoll beschlagnahmt Privatautos russischer Urlauber. Er beruft sich dabei auf die EU-Sanktionen. Doch ist das rechtens? Die JF hat nachgefragt.
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Unwort, Umfrage, Alternativ

BERLIN/MOSKAU. Russen, die ihren Urlaub in Deutschland verbringen wollen, stehen nach der Einreise oft ohne Auto da. In sozialen Netzwerken beschweren sich zunehmend Touristen, daß ihnen der deutsche Zoll die Privatwagen weggenommen habe, obwohl sie gültige Einreisepapiere hatten.

Die Behörde hat diese Praxis nun bestätigt. „Güter, die embargorechtlichen Verboten unterliegen, können sichergestellt beziehungsweise beschlagnahmt werden“, zitiert die Berliner Zeitung den Zoll.

Auf Nachfrage der JUNGEN FREIHEIT wollte ein Zoll-Sprecher keine Zahlen und auch keine Größenordnung nennen: „Wir führen keine Statistik darüber.“ Betroffen seien vor allem Russen, die über den Fährhafen Lübeck-Travemünde nach Deutschland einreisten: „Wir beschlagnahmen die Fahrzeuge und übergeben sie der Staatsanwaltschaft, die dann über das weitere Vorgehen entscheidet.“ Dabei spiele es keine Rolle, ob das Auto in Rußland, Deutschland oder einem anderen Land produziert worden sei: „Es geht allein um den Straftatbestand der Einfuhr aus Rußland.“ Daher könne auch ein VW Golf beschlagnahmt werden.

Zoll: „Pkw unterliegen dem Verbot“

Der Zoll beruft sich dabei auf die EU-Sanktionsverordnung. Demnach sei es verboten, Güter einzuführen oder in die EU zu verbringen, wenn sie ihren Ursprung in Rußland haben. „Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge sind dort genannt und unterliegen damit grundsätzlich dem Verbot.“

Widerspruch kommt von russischen Juristen. Die Sonderberaterin für Sanktionsfragen der russischen Anwaltskammer, Kira Winokurova, schrieb unlängst in einem Beitrag für die Geschäftszeitung Kommersant, daß es in der deutschen Gesetzgebung grundsätzlich kein Verbot für die Einreise mit einem Pkw mit russischen Kennzeichen gebe. Der deutsche Zoll „überinterpretiert“ demnach die EU-Sanktionsverordnung.

Russische Juristin: Private Autofahrt ist kein Import

Die Anwältin meint, Deutschland vermische den Import zu kommerziellen Zwecken mit der befristeten Einfuhr auch für persönliche Zwecke. Eine Reise mit dem Privat-Pkw nach Deutschland sei kein Import und unterliege daher nicht dem Embargo. Sie rät zu Einsprüchen gegen die Beschlagnahme. (fh)

Zollkontrolle im Juni in Hessen. Symbolfoto: picture alliance / HMB Media/Oliver Mueller
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