LUXEMBURG. Das Ausländerzentralregister in Deutschland verstößt in seinen Grundzügen gegen die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts der Europäischen Union. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Dienstag.
Die Richter urteilten, es dürften lediglich Daten zentral erfaßt und gespeichert werden, welche „zur Anwendung aufenthaltsrechtlicher Vorschriften unbedingt erforderlich“ seien. Die Speicherung von Angaben zur statistischen Weiterverarbeitung sowie zur Bekämpfung von Kriminalität falle nicht unter die rechtlichen Befugnisse der Mitgliedsstaaten gegenüber EU-Ausländern.
Das Register besteht seit 1994
Das Gericht folgte hierbei dem Antrag des österreichischen Staatsbürgers Erwin Huber, welcher seit 1996 in Deutschland als freier Versicherungsagent tätig ist. Huber argumentierte, das Ausländerregister verstoße gegen das Diskriminierungsgesetz, da für deutsche Staatsbürger keine vergleichbare Datenbank existiere, und beantragte daraufhin die Löschung seiner persönlichen Angaben.
Das Register besteht seit 1994 und enthält rund 23,7 Millionen personenbezogene Daten wie etwa Name, Wohnort, Vermerke über Ein- und Ausreisen aus Deutschland, vorherigen Wohnorten sowie von den verschiedenen Bundesämtern zugeteilte Referenznummern. Von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sind etwa drei Millionen EU-Ausländer in Deutschland betroffen.