MAGDEBURG. Auch AfD-Mitglieder dürfen Waffen besitzen. Das hat das Verwaltungsgericht Magdeburg in einem Rechtsverfahren entschieden, nachdem der Magdeburger AfD-Stadtrat Ronny Kumpf gegen den Einzug seiner Waffenbesitzkarte geklagt hatte. Die Polizei hatte zuvor dessen Mitgliedschaft in der Partei als Begründung für eine angebliche Unzuverlässigkeit herangezogen.
Zwar wird die AfD in Sachsen-Anhalt als sogenannter Verdachtsfall geführt, jedoch hat die Partei dagegen Einspruch eingelegt. Ein Gerichtssprecher wies gegenüber dem MDR daraufhin, daß nicht abzuschätzen sei, ob die AfD am Ende des Verfahrens wirklich als gesichert verfassungsfeindlich eingestuft werde. Daher könne auch der Halter nicht als waffenrechtlich unzuverlässig angesehen werden.
„Entscheidung hat Signalcharakter“
„Gottlob hat der Rechtsstaat über Ideologie und Willkür gesiegt“ zeigte sich Kumpf in einer Stellungnahme erfreut: „Die Entscheidung hat Signalcharakter. Weitere Verfahren gegen andere AfD-Mitglieder, die man angestrengt hatte, werden in gleicher Weise enden.“ Die Polizei habe aus seiner AfD-Mitgliedschaft eine „waffenrechtliche Unzuverlässigkeit“ konstruiert und „sich dabei nicht einmal die Mühe gemacht, konkrete Gründe anzuführen, warum speziell ich nicht zuverlässig genug sein soll, Waffen zu besitzen“.
Laut Gesetz kann einem Waffenbesitzer bei „Unzuverlässigkeit“ die sogenannte Waffenbesitzkarte entzogen werden, die ihn zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen berechtigt. Bisher verstand man darunter Delikte wie Trunkenheit am Steuer. Seit einigen Jahren bemühen sich jedoch Politiker auf Bundes- und Landesebene darum, die Unzuverlässigkeit auch auf politische Einstellungen auszuweiten. (JF)