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Nach Gerichtsurteil: Lindner beharrt auf Abschaffung von Solidaritätszuschlag

Nach Gerichtsurteil: Lindner beharrt auf Abschaffung von Solidaritätszuschlag

Nach Gerichtsurteil: Lindner beharrt auf Abschaffung von Solidaritätszuschlag

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hält eine Rede und nicht viel vom Solidaritätszuschlag.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hält eine Rede und nicht viel vom Solidaritätszuschlag.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will weiter gegen den Solidaritätszuschlag zu Felde ziehen Foto: picture alliance/dpa | Friso Gentsch
Nach Gerichtsurteil
 

Lindner beharrt auf Abschaffung von Solidaritätszuschlag

Jüngst urteilte ein Gericht: Der Solidaritätszuschlag verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Bundesfinanzminister Lindner ist damit offensichtlich nicht ganz einverstanden. Er sieht in der Abgabe eine „Sonder-Unternehmenssteuer“.
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BERLIN. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat angekündigt, weiterhin an der Abschaffung des Solidaritätszuschlags festhalten zu wollen. „Der Solidaritätszuschlag ist inzwischen eine Sonder-Unternehmenssteuer, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland beschwert. Mit fröhlicher Penetranz werbe ich weiter für seine Abschaffung“, sagte er am Mittwoch der Wochenzeitung Zeit.

Hintergrund der Äußerung ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs von vor wenigen Tagen. Das Gericht wies die Klage eines bayerischen Ehepaares ab. Zusammen mit dem Bund der Steuerzahler hatte es argumentiert, daß der Solidaritätszuschlag die Lasten der deutschen Einheit finanzieren sollte, dieser Zweck mit dem Auslaufen der Sonderfinanzierung 2019 jedoch entfallen sei.

Zudem kritisierten die Kläger die Abgabe als Verstoß gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz. Nach gegenwärtiger Regelung sind die Verdiener der obersten zehn Prozent Einkommen zur Zahlung des Solis verpflichtet, die übrigen 90 Prozent jedoch nicht. Nach Ansicht der Kläger handele es sich damit um eine „verkappte Reichensteuer“.

Bundesfinanzhof lehnte Klage gegen Solidaritätszuschlag ab

Der Bundesfinanzhof schloß sich dieser Argumentation nicht an. Ein direkter Zusammenhang zwischen Solidaritätszuschlag und Sonderfinanzierung „Aufbau Ost“ bestehe nicht. Hinsichtlich der Rentenversicherung und des Arbeitsmarkts bestehe in den neuen Bundesländern weiterhin Bedarf an einer Finanzierung, betonte das Gericht. Auch der Gleichheitsgrundsatz werde durch den Soli nicht verletzt, da durch die Beschränkung auf Menschen mit hohen Einkommen, sozialen Gesichtspunkten Rechnung getragen werde.

Nach der Auffassung Lindners besage das Urteil, daß der Soli „noch“ verfassungskonform sei und sich damit eine „Zeitperspektive“ andeute: „Politische und ökonomische Fragen sollten aber Gerichten eigentlich nicht überlassen werden.“ (lb)

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will weiter gegen den Solidaritätszuschlag zu Felde ziehen Foto: picture alliance/dpa | Friso Gentsch
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