MAINZ. Die Einbürgerung von Ausländern ist Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne gültige Ausweisdokumente möglich. Wie das Mainzer Verwaltungsgericht am Dienstag entschieden hat, kann die Herkunft von Migranten im Einzelfall auch mittels Unterlagen von Familienangehörigen geklärt werden.
Anlaß für das Urteil war die Klage eines mutmaßlichen Somaliers. Er war 2011 in die Bundesrepublik eingereist und als Flüchtling anerkannt worden. 2019 stellte der Mann einen Antrag auf Einbürgerung, den die Stadt Worms ablehnte.
Verwaltungsgericht: Somalier ist in „unverschuldeter Beweisnot“
Die Entscheidung begründete sie mit der ungeklärten Identität des Migranten. Seinen 2021 ausgestellten somalischen Paß erkannten die deutschen Behörden nicht an. Auch sonst habe der Mann keine verläßlichen Dokumente zur Identitätsfeststellung vorlegen können. Erklärungen seines mutmaßlichen Bruders und des angeblichen Onkels berücksichtigte die Stadt nicht.
Laut dem Verwaltungsgericht ist die Identität und Staatsbürgerschaft des Afrikaners hinreichend geklärt. Seine Aussagen ergeben „insgesamt ein stimmiges Gesamtbild“. Wenn er im Besitz „nicht anerkennungsfähiger Dokumente“ sei, befinde er sich „in einer unverschuldeten Beweisnot“. In Somalia herrscht seit mehreren Jahrzehnten Bürgerkrieg. (JF)