BERLIN. Das Landgericht Berlin hat die Klage des früheren AfD-Politikers Andreas Kalbitz auf eine Wiederherstellung seiner Mitgliedschaft abgelehnt. Kalbitz habe beim Parteieintritt 2013 wissentlich falsche Angaben gemacht, sagte der Richter laut der Nachrichtenagentur AFP. Er sei deswegen juristisch nie Mitglied der Partei geworden.
Der AfD Bundesvorstand hatte Kalbitz auf Betreiben des damaligen Vorsitzenden Jörg Meuthen die Mitgliedschaft im Mai 2020 mit der Begründung entzogen, er habe bei seinem Parteieintritt 2013 eine Mitgliedschaft bei der Heimattreuen Deutschen Jugend und bei den Republikanern verschwiegen. Zu diesem Zeitpunkt war Kalbitz Mitglied im Bundesvorstand der Partei und Landessprecher in Brandenburg.
Chrupalla kritisiert ehemaligen Brandenburger Landeschef
Laut der Bundessatzung der AfD ist für diesen Fall kein Parteiausschlußverfahren vorgesehen, sondern eine sofortige Annullierung der Mitgliedschaft. Kalbitz hatte dagegen in einem Eilverfahren Klage eingereicht und war, wie nun auch im Hauptsacheverfahren, damit gescheitert.
Kalbitz selbst kritisierte das Urteil auf Twitter scharf: „Diese Schnellverhandlung war offensichtlich eine Farce.“
Diese Schnellverhandlung war offensichtlich eine Farce, wenn der Richter nach 4 (!) Minuten deutlich macht, daß sein Urteil schon vor der Verhandlung gefallen ist ohne jedes weitere Interesse für die Details des mehr als fragwürdigen Verfahrens der Annulierung.
Nächste Runde …. https://t.co/1WOStEZ0Bb— Andreas Kalbitz (@AndreasKalbitz) April 22, 2022
Am Freitag war auch Parteichef Tino Chrupalla auf Distanz zu Kalbitz gegangen. „Also, wenn er gelogen hat, und das will ich hier ganz klar unterstreichen, wenn Herr Kalbitz gelogen hat bei der Mitgliedsaufnahme, dann darf er auch nicht Mitglied der Partei sein. Das ist ganz klar“, sagte er dem RBB-Inforadio. (ho)