BERLIN. Die Ärztin Kristina Hänel hat für die gesellschaftliche Akzeptanz von Abtreibungen geworben. Schwangere Frauen müßten sich dafür entscheiden können, das Leben ihres ungeborenen Kindes zu beenden, ohne stigmatisiert zu werden, sagte sie am Freitag dem Spiegel.
„Die Gesellschaft nimmt jetzt wahr, wie im Laufe der Jahre, Jahrhunderte, Würde und Gesundheit von Frauen getreten wurden“, lobte Hänel. Es gebe aber noch immer Hindernisse dabei, entsprechende Eingriffe vornehmen zu lassen. So könnten viele Frauen bislang nicht zeit- und ortsnah abtreiben.
Hänel: Abtreibungen sollen Teil des Medizinstudiums werden
Menschen, die sich als „Abtreibungsgegner“ bezeichneten, seien in Wahrheit nicht gegen den Eingriff als solchen, sondern „gegen die Frauen und gegen die Menschenrechte“. Deshalb bezeichne sie diese Gruppe als „Antis“.
Sie plädiere dafür, Abtreibungen als festen Bestandteil in das Medizinstudium zu integrieren. Derzeit gebe es zu wenige Ärzte, die solche Eingriffe anböten. In ihrer Praxis lehre sie Studenten bereits, wie man eine Abtreibung vornehme. Überdies müßten die Kosten für die Beendigung des Lebens ungeborener Kinder künftig von den Krankenkassen übernommen werden.
Auch Paragraph 218 müsse überdacht werden
Ein weiterer wichtiger Schritt ist laut Hänel die Abschaffung des Paragraph 219a des Strafgesetzbuches. Dabei handelt es sich um das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen. Die Norm verbietet es, solche Eingriffe anzubieten, anzukündigen oder anzupreisen, um dadurch einen finanziellen Vorteil zu erlangen. Das gleiche gilt, wenn dies auf „grob anstößige Weise“ geschieht.
Bei der Diskussion, auch den Paragraph 218 zu überdenken, der festlegt, wann eine Abtreibung in Deutschland straffrei bleibt, stehe sie als Ärztin hinter der Weltgesundheitsorganisation. Diese fordere, die Pflichtberatung sowie die dreitägige Bedenkfrist vor Abtreibungen abzuschaffen. „Diese Vorschriften führen zu Verzögerungen, die gesundheitliche Auswirkungen für die Frauen haben. Deutschland ist klar verpflichtet, das zu ändern“, führte Hänel aus.
Niederlande schaffen Bedenkfrist ab
Das Landgericht Gießen hatte die Medizinerin 2017 wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen verurteilt. Sie erhielt dafür eine Geldstrafe von 6.000 Euro. Hänel ging daraufhin gegen das Urteil vor. Seit 2021 liegt der Fall beim Bundesverfassungsgericht.
Das niederländische Parlament hat unterdessen beschlossen, die gesetzlich vorgeschriebene Bedenkzeit von fünf Tagen vor einer Abtreibung abzuschaffen. Künftig kann der Eingriff dort somit noch am Tag des Gesprächs mit einem Arzt stattfinden. (zit)