ERFURT. Das Bundesverfassungsgericht hat nach einer Klage der Thüringer AfD-Fraktion gegen das 2019 im Erfurter Landtag beschlossene Paritätsgesetz die Regelung endgültig verworfen. Die Thüringer Linkspartei hatte sich mit einer Beschwerde gegen ein ähnlich lautendes Urteil des Landesverfassungsgerichts an die Karlsruher Richter gewandt.
„Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig“, urteilten nun die Richter mit Blick auf die Eingabe. Die Beschwerdeführer hätten ihre grundrechtlichen Bedenken „nicht ausreichend dargelegt.“
Das Thüringer Landesparlament hatte 2019 ein Gesetz von Linkspartei, SPD und Grünen beschlossen, das den Männer- und Frauenanteil auf Wahlzetteln quotierte. „Die Landeswahlliste ist abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen, wobei der erste Platz mit einer Frau oder einem Mann besetzt werden kann“, hieß es in dem Gesetzestext.
Jurist: „Die repräsentative Demokratie ist kein identitärer Ständestaat“
Der in Freiburg lehrende Rechtswissenschaftler Jan von Hein lobte das Urteil. „Goldene Worte des Bundesverfassungsgerichts: Die repräsentative Demokratie im Sinne des Grundgesetzes ist kein identitärer Ständestaat“, twitterte der Jurist am Dienstag.
Goldene Worte des Bundesverfassungsgerichts: Die repräsentative Demokratie im Sinne des Grundgesetzes ist kein identitärer Ständestaat. https://t.co/ImNFaNaxAg
— Jan von Hein (@JanvonHein1) January 18, 2022
Auch in Brandenburg mußte ein vom Landtag beschlossenes Paritätsgesetz nach Anfechtung durch die AfD wieder zurückgenommen werden. (fw)