LÜNEBURG. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die 2G-Regelung im Einzelhandel in Niedersachsen gekippt. Die Vorschrift sei „kein wesentlicher Baustein in der Strategie der Pandemiebekämpfung“ und „im Einzelhandel derzeit unangemessen“, teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Erst am Montag war die Maßnahme in dem Bundesland in Kraft getreten. Demnach durften nur noch Geimpfte und Genesene in Geschäften einkaufen, die mehr als den täglichen Bedarf abdecken. Dagegen hatte ein Unternehmen geklagt.
Das Gericht begründete seine Entscheidung auch damit, daß die Kenntnisse über die Ansteckung in geschlossenen Räumen von Sport- und Freizeiteinrichtungen sich wegen erheblicher Unterschiede nicht auf den Einzelhandel anwenden ließen. Außerdem könnten Kunden in Geschäften verpflichtet werden, FFP-2-Masken zu tragen. In seinem Urteil verwies das Gericht darauf, daß auch die neue Omikron-Variante so weitgehende Eingriffe wie die gekippte 2G-Regel nicht rechtfertige.
FDP lobt Ende der 2G-Regel
Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) zeigte sich enttäuscht über das Urteil. „Ich bin weiterhin der Überzeugung, daß die Fortführung dieser Maßnahme der Bedrohungslage angemessen und auch infektiologisch notwendig gewesen wäre“, äußerte sie laut NDR.
Der FDP-Fraktionschef Stefan Birkner lobte die Richter gegenüber der Braunschweiger Zeitung: „Der Einzelhandel ist nachweislich kein Infektionstreiber.“ Es sei der Landesregierung aus SPD und CDU nur darum gegangen, den Impfdruck zu erhöhen und das trügen sie auf dem Rücken des Einzelhandels aus. (ag)