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Corona-Maßnahmen: Verfassungsgericht: Bundesnotbremse war rechtmäßig

Corona-Maßnahmen: Verfassungsgericht: Bundesnotbremse war rechtmäßig

Corona-Maßnahmen: Verfassungsgericht: Bundesnotbremse war rechtmäßig

Richter des Bundesverfassungsgerichts mit Gerichtspräsident Stephan Harbarth in der Mitte
Richter des Bundesverfassungsgerichts mit Gerichtspräsident Stephan Harbarth in der Mitte
Niederlage: Richter des Bundesverfassungsgerichts mit Gerichtspräsident Stephan Harbarth (Mitte). Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
Corona-Maßnahmen
 

Verfassungsgericht: Bundesnotbremse war rechtmäßig

Schulschließungen, Kontakbeschränkungen, Ausgangsperren: Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie waren hart, weitreichend und griffen in verschiedene Grundrechte ein. Dennoch war die sogenannte Bundesnotbremse laut dem Karlsruher Verfassungsgericht rechtmäßig und mit dem Grundgesetz vereinbar.
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KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden gegen die Bundesnotbremse zurückgewiesen. Die Karlsruher Richter entschieden am Dienstag, die beanstandeten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen seien als Bestandteile des staatlichen Schutzkonzepts gegen die Corona-Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen.

Die Bundesnotbremse habe dem Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems gedient. „Das Bundesverfassungsgericht hat die Maßnahmen anhand der allgemein für sämtliche mit Grundrechtseingriffen verbundenen Gesetze geltenden verfassungsrechtlichen Anforderungen geprüft. Danach waren die hier zu beurteilenden Kontakt- und selbst die Ausgangsbeschränkungen in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar; insbesondere waren sie trotz des Eingriffsgewichts verhältnismäßig“, teilte das Bundesverfassungsgericht mit.

Weitere Verfassungsbeschwerde nicht zulässig

Eine Verfassungsbeschwerde gegen weitere Maßnahmen des Gesetzes zur Eindämmung der Pandemie, wie etwa die Beschränkungen von Freizeit- und Kultureinrichtungen, Ladengeschäften, Sport und Gaststätten, sei nicht zulässig gewesen.

Die Entscheidung war auch deswegen mit Spannung erwartet worden, da die Richter des Bundesverfassungsgerichts sich nach Beginn des Verfahrens zu einem gemeinsamen Abendessen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und einigen Ministern getroffen hatten. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte dabei in einem Vortrag Stellung zu den Maßnahmen der Bundesregierung im Kampf gegen das Corona-Virus bezogen und für diese geworben.

Befangenheitsantrag abgelehnt

Ein daraufhin gestellter Befangenheitsantrag gegen Verfassungsgerichtspräsident Stefan Harbarth und eine weitere Verfassungsrichterin wurde allerdings abgelehnt. Die Besorgnis der Befangenheit sei weitgehend unbegründet, hieß es im Oktober.

Der Bundestag hatte am 22. April das sogenannte Vierte Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen. Dieses sah bundeseinheitliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, wie etwa Ausgangssperren, Geschäfts- und Schulschließungen oder auch Versammlungsverbote vor. Gegen das Gesetz demonstrierten am Tag des Beschlusses Tausende Menschen vor dem Reichstag. Zudem wurden zahlreiche Verfassungsbeschwerden eingereicht. (krk)

Niederlage: Richter des Bundesverfassungsgerichts mit Gerichtspräsident Stephan Harbarth (Mitte). Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
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