BERLIN. Der Bundestag hat am Donnerstag das neue Klimaschutzgesetz mit verschärften Regelungen beschlossen. Ab sofort gilt das nationale Ziel, bis 2045 nur noch so viele Treibhausgase auszustoßen, wie wieder gebunden werden können, und damit schließlich „treibhausgasneutral“ zu werden. Die Klimaneutralität hatte sich Deutschland ursprünglich erst bis 2050 vorgenommen.
„Wir wollen 2045 treibhausgasneutral wohnen, wir wollen treibhausgasneutral wirtschaften und mobil sein“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) während der Debatte im Bundestag laut Presseagentur dpa.
Dafür müsse der Ausbau der erneuerbaren Energien Vorrang bekommen und die Infrastruktur endlich modernisiert werden. „Das Klimaschutzgesetz wird jetzt sicherstellen, daß wir die neuen, daß wir die deutlich höheren Ziele für 2030 und 2040 zuverlässig erreichen, bis hin eben zur Treibhausgasneutralität 2045“, gab sie sich zuversichtlich.
Deutschland soll zudem das Emissionsziel bis 2030 hochschrauben und bis dahin seine Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 um mindestens 65 Prozent senken. Das alte Klimagesetz sah nur ein Minus von mindestens 55 vor. Desweiteren soll bis zum Jahr 2040 ein Rückgang des klimaschädlichen Ausstoßes um 88 Prozent erreicht werden. Das neue Gesetz soll bereits an diesem Freitag vom Bundesrat gebilligt werden.
AfD: „Es gibt keinen Klimanotstand“
Für das Gesetz stimmten 352 Abgeordnete, 290 stimmten dagegen, zehn enthielten sich. FDP, Grüne, Linkspartei und AfD lehnten das Gesetz dagegen ab. „Sie haben die Ziele angehoben, aber einen soliden Plan, wie sie genau diese Ziele erreichen, den haben sie leider nie vorgelegt“, warf Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter der Koalition vor. Er vertrat die Ansicht, daß der Kohleausstieg „viel zu spät kommt“ und kritisierte das „Festklammern“ am Verbrennungsmotor.
Der Bundestagsabgeordnete Karsten Hilse (AfD) sagte: „Es gibt keinen Klimanotstand durch CO2, jetzt nicht, morgen nicht und übermorgen auch nicht.“ Die Regierungspläne seien „weitere Schritte in Unfreiheit und Armut“.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende April, in dem das bislang geltende Recht für teilweise verfassungswidrig erklärt worden war, war eine Gesetzesänderung nötig geworden. Der Bundesregierung wurde damals auferlegt, die Emissionsziele nach 2030 näher zu definieren. Als Grund nannten die Richter mögliche klimabedingte Einschränkungen künftiger Generationen. (hl)