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Verbot monetärer Staatsfinanzierung: Rechtsstaat in Not

Verbot monetärer Staatsfinanzierung: Rechtsstaat in Not

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Rechtsstaat
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Von Karlsruhe verboten: Andreas Voßkuhle (M.), Vorsitzender des Zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht, bei der Urteilsverkündung zu milliardenschweren Staatsanleihenkäufen der EZB Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Verbot monetärer Staatsfinanzierung
 

Rechtsstaat in Not

Die Deutsche Bundesbank mißachtet fortdauernd das Bundesverfassungsgericht. Entgegen einem ausdrücklichen Verbot des höchsten Gerichts kauft die deutsche Notenbank unrechtmäßig in großem Umfang Staatsanleihen. Dabei ist das nichts anderes als ein Angriff auf Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung, wenn ein Teil der Exekutive höchstrichterliche Rechtsprechung ignoriert. Ein Kommentar von Ravel Meeth.
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Cato, Palmer, Exklusiv

Die Deutsche Bundesbank mißachtet das Bundesverfassungsgericht. Die deutsche Notenbank kauft unrechtmäßig und gegen ein ausdrückliches Verbot des höchsten Gerichts in großem Umfang Staatsanleihen. Doch in den Medien findet dieser ungeheuerliche Vorgang keinen Widerhall. Dabei ist es nichts anderes als ein Angriff auf Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung, wenn ein Teil der Exekutive höchstrichterliche Rechtsprechung ignoriert.

Was ist passiert? Am 5. Mai 2020 wies das Bundesverfassungsgericht in einem vielbeachteten Urteil die Europäische Zentralbank (EZB) in ihre Schranken. Die EZB verstoße mit dem massiven Ankauf von Staatsanleihen gegen die Europäischen Verträge, weil sie deren negative Auswirkungen nicht geprüft und abgewogen habe.

Der Deutschen Bundesbank verboten die Verfassungsrichter die weitere Teilnahme an den Staatsanleihekäufen ab dem 6. August 2020, „wenn nicht der EZB-Rat in einem neuen Beschluß nachvollziehbar darlegt, daß die (…) währungspolitischen Ziele nicht außer Verhältnis zu den damit verbundenen wirtschafts- und fiskalpolitischen Auswirkungen stehen“.

EZB mißachtet Verfassungsgericht

Der vom Gericht geforderte Beschluß des EZB-Rates ist bis zum heutigen Tage nicht erfolgt. Deshalb trat das Verbot am 6. August in Kraft. Die Bundesbank aber ignoriert dies. Angeblich habe die EZB in geldpolitischen Beschlüssen vom 3./4. Juni den Anforderungen des Gerichts Rechnung getragen. Doch dort findet sich nirgendwo die vom Bundesverfassungsgericht geforderte „nachvollziehbare Darlegung“. Es wird lediglich behauptet, daß die Vorteile der EZB-Politik deren Nachteile „klar übertroffen hätten“.

Die EZB hat Bundesregierung und Bundestag Dokumente übermittelt, in denen angeblich nachgewiesen wird, daß die expansive Geldpolitik der EZB keine unvertretbar negativen Auswirkungen auf unter anderem Ersparnisse und Altersvorsorge habe. Für die Öffentlichkeit sind diese Dokumente jedoch nicht einsehbar, da sie als geheim klassifiziert. Man spricht sich selbst von Sünden frei. Nirgends wird auch nur der Versuch gemacht, dies durch konkrete Zahlen und Analysen zu belegen. Der ehemalige EZB-Chefvolkswirt Jürgen Stark sprach in diesem Zusammenhang öffentlich von einer „Farce“.

Doch die EZB hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht etwa die Zügel angezogen, sondern vielmehr mit dem neuen Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP), das nicht Gegenstand der Verfassungsbeschwerde war, das Volumen der Staatsanleihekäufe um weitere 1,35 Billionen Euro erhöht.

Dieses neue Programm verletzt etliche der Kriterien, die das Bundesverfassungsgericht zur Abgrenzung von monetärer Staatsfinanzierung als wesentlich angesehen hatte: So werden überproportional (im Verhältnis zum Anteil am EZB-Kapital) italienische Anleihen gekauft, es gibt kein Ausstiegsszenario, und erneut wird nicht geprüft, ob die vermeintlichen Vorteile des Programms seine negativen Auswirkungen auf Zinseinkünfte der Sparer, Altersvorsorge, Immobilienpreise und Mieten, Stabilität der Banken und überbordende Staatsverschuldung überwiegen.

PEPP ist klarer Verstoß gegen die Verträge

Damit ist auch PEPP ein Verstoß gegen die Europäischen Verträge. Gemeinsam mit dem neuen Programm wächst das Volumen der Staatsschulden, die die EZB hält, demnächst auf 3.550 Milliarden Euro. Das ist ungefähr das Zehnfache aller Einnahmen des Bundeshaushalts 2020.

Rechtsstaatlichkeit, der Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes, ist ein Grundwert der Europäischen Union. Die EU stellt aktuell gewisse Mitgliedsstaaten wegen mangelnder Rechtsstaatlichkeit an den Pranger. Sie sollte bei sich anfangen.

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Ravel Meeth ist Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins Bündnis Bürgerwille.

Von Karlsruhe verboten: Andreas Voßkuhle (M.), Vorsitzender des Zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht, bei der Urteilsverkündung zu milliardenschweren Staatsanleihenkäufen der EZB Foto: Sebastian Gollnow/dpa
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