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Marc Jongen, ESN Fraktion

Islamischer Religionsunterricht: Hessen stellt Zusammenarbeit mit Moscheeverband Ditib ein

Islamischer Religionsunterricht: Hessen stellt Zusammenarbeit mit Moscheeverband Ditib ein

Islamischer Religionsunterricht: Hessen stellt Zusammenarbeit mit Moscheeverband Ditib ein

Unterricht: Der Deutsche Lehrerverband fordert Lehrer stärker bei Konflikten mit dem radikalen Islam an Schulen zu unterstützen
Unterricht: Der Deutsche Lehrerverband fordert Lehrer stärker bei Konflikten mit dem radikalen Islam an Schulen zu unterstützen
Unterricht: Der Deutsche Lehrerverband fordert Lehrer stärker bei Konflikten mit dem radikalen Islam an Schulen zu unterstützen Foto: picture alliance/Frank Rumpenhorst/dpa
Islamischer Religionsunterricht
 

Hessen stellt Zusammenarbeit mit Moscheeverband Ditib ein

Die hessische Landesregierung hat die Zusammenarbeit mit dem türkischen Moscheeverband Ditib beim islamischen Religionsunterricht beendet. Kultusminister Alexander Lorz (CDU) begründete den Schritt mit Zweifeln an der Unabhängigkeit von Ditib von der türkischen Regierung.
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Cato, Palmer, Exklusiv

WIESBADEN. Die hessische Landesregierung hat die Zusammenarbeit mit dem türkischen Moscheeverband Ditib beim islamischen Religionsunterricht beendet. Die Kooperation werde mit dem Ende des Schuljahres auslaufen, sagte Kultusminister Alexander Lorz (CDU) laut Hessischem Rundfunk.

Lorz begründete den Schritt mit Zweifeln an der Unabhängigkeit von Ditib von der türkischen Regierung. Demnach hätten Gutachten Strukturen erkennen lassen, „die unseren Gedanken von Unabhängigkeit entgegenstehen“, äußerte der Christdemokrat. Anlaß für die Überprüfung des Moscheeverbandes war der Putschversuch in der Türkei 2016 und das Verhalten der Regierung. Ditib hatte im Vorfeld angekündigt, gegen ein Ende der Zusammenarbeit beim Religionsunterricht klagen zu wollen.

Hessen werde jedoch weiter mit der muslimischen Ahmadiyya-Gemeinde zusammenarbeiten. Die Organisation war in dem Bundesland bereits 2013 als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt worden. Körperschaften des öffentlichen Rechts haben laut Grundgesetz unter anderem das Privileg, von ihren Mitgliedern Steuern zu erheben, Gesetze für die eigene Organisation zu erlassen oder eine eigene Beamtenschaft einzurichten. (ag)

Unterricht: Der Deutsche Lehrerverband fordert Lehrer stärker bei Konflikten mit dem radikalen Islam an Schulen zu unterstützen Foto: picture alliance/Frank Rumpenhorst/dpa
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