WIESBADEN. Hessen hat dem Verband Ahmadiyya-Muslim-Jamaat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuerkannt. Damit ist diese Gemeinschaft die erste islamische Organisation, die in Deutschland rechtlich auf einer Stufe mit den christlichen Kirchen sowie der jüdischen Gemeinde steht.
Körperschaften des öffentlichen Rechts haben laut Grundgesetz unter anderem das Privileg, von ihren Mitgliedern Steuern zu erheben, Gesetze für die eigene Organisation zu erlassen oder eine eigene Beamtenschaft einzurichten. Voraussetzung für den Körperschaftsstatus ist, daß die jeweilige Religionsgemeinschaft „durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer“ bietet. Dieses Kriterium hatten moslemische Gemeinschaften, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt werden wollten, bisher nicht erfüllt.
35.000 Mitglieder in Deutschland
Eine Sprecherin des hessischen Kultusministeriums teilte der Nachrichtenagentur epd am Mittwoch mit, daß die hoheitlichen Befugnisse des Verbandes (etwa das Recht, Friedhöfe zu errichten) zunächst nur auf Hessen beschränkt seien und für jedes Bundesland eigens beantragt werden müßten.
Die aus Indien und Pakistan stammende Ahmadiyya-Gemeinschaft hat eigenen Angaben zufolge in Deutschland 35.000 Mitglieder. Andere islamische Glaubensrichtungen sehen in den Ahmadis jedoch eine Sekte. Der Verband betont, er stehe „uneingeschränkt zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung“. Wie die sunnitische Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (Ditib) ist auch die Ahmadiyya-Gemeinschaft „Partner“ des hessischen Kultusministeriums bei der Einführung von islamischem Religionsunterricht an 27 Grundschulen in Hessen. (vo)