KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat die Haftbefehle gegen die sechs mutmaßlichen Mittäter der tödlichen Augsburger Prügelattacke aufgehoben. Die Karlsruher Richter hatten zuvor der Beschwerde eines 17jährigen Verdächtigen stattgegeben, der wegen Beihilfe zum Totschlag in Untersuchungshaft saß.
Der Jugendliche sei durch die Untersuchungshaft in „seinem Grundrecht auf Freiheit der Person“ eingeschränkt worden, urteilten die Richter. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte laut Bild-Zeitung, die anderen mutmaßlichen Mittäter seien aus Gleichbehandlungsgründen ebenfalls zu entlassen. Der 17 Jahre alte Hauptverdächtige, der die deutsche, türkische und libanesische Staatsbürgerschaft besitzt, bleibe allerdings in Haft.
Anfang Dezember soll der Verdächtige in Augsburg einen Mann durch einen Schlag getötet haben. Der Fall hatte für Schlagzeilen gesorgt. Das Opfer war Mitglied der Augsburger Feuerwehr. (ag)