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Offene Forderungen: Steinhöfel läßt nun auch bei der CSU pfänden

Offene Forderungen: Steinhöfel läßt nun auch bei der CSU pfänden

Offene Forderungen: Steinhöfel läßt nun auch bei der CSU pfänden

Joachim Steinhöfel
Joachim Steinhöfel
Joachim Steinhöfel: Das NetzDG ist „eine direkte Attacke auf die Meinungsfreiheit“ Foto: dpa
Offene Forderungen
 

Steinhöfel läßt nun auch bei der CSU pfänden

Der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel hat angekündigt, ausstehende Zahlungen von Facebook auf einem Konto der CSU zu pfänden. „Und in einem weiteren Fall haben wir soeben, genau wie vorher bei SPD und CDU, die offenen Forderungen unserer Mandantin gegen Facebook auf dem Konto der CSU gepfändet.“
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HAMBURG. Der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel hat angekündigt, ausstehende Zahlungen von Facebook auf einem Konto der CSU zu pfänden. „Und in einem weiteren Fall haben wir soeben, genau wie vorher bei SPD und CDU, die offenen Forderungen unserer Mandantin gegen Facebook auf dem Konto der CSU gepfändet“, teilte Steinhöfel am Montag mit. „Immer reihum. Als nächstes wäre dann die SPD wieder an der Reihe“, ergänzte er ironisch.

Ende Juli hatte der Jurist für deutschlandweite Schlagzeilen gesorgt, als er Forderungen gegenüber SPD und CDU gepfändet hatte. Möglich war dies, weil beide Parteien massiv Werbung bei Facebook schalteten und das Unternehmen damit Forderungen gegen die Parteien hatte.

Facebook wiederum hatte die Gerichtskosten gegenüber Steinhöfel in zwei Fällen zunächst nicht erstattet. Die Parteien hätten dann die offenen Beträge an Steinhöfel beziehungsweise seine Mandanten überweisen müssen. Bevor es soweit kam, beglich Facebook die offenen Forderungen.

Kritik an Facebooks Löschpolitik

Steinhöfel engagiert sich seit langem gegen die Löschpolitik von Facebook und anderen sozialen Netzwerken. Er ist Kritiker des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Mit seiner Initiative „Meinungsfreiheit im Netz“ kämpft er gegen die teils willfährigen Löschungen.

Im Interview mit der JUNGEN FREIHEIT bezeichnete er das NetzDG als „eine direkte Attacke auf die Meinungsfreiheit“, wie sie die Bundesrepublik seit der Spiegel-Affäre oder Adenauers seinerzeit vor dem Verfassungsgericht gescheiterten Versuch, ein „Staatsfernsehen“ einzurichten, nicht mehr erlebt hat. Der Rechtsstaat verzichte seit diesem Gesetz darauf, „geltendes Recht durchzusetzen, da Fragen der Meinungsfreiheit nun nicht mehr vor Gericht entschieden werden, sondern in den Löschzentren der IT-Giganten“. (ls)

Joachim Steinhöfel: Das NetzDG ist „eine direkte Attacke auf die Meinungsfreiheit“ Foto: dpa
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