BERLIN. Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) hat vorgeschlagen, Daten von sogenannten Smart-Home-Geräten wie Alexa zur Verbrechensaufklärung zu verwenden. In einer Beschlußvorlage begründet der Vorsitzende der Innenministerkonferenz dies damit, daß bei der Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung digitalen Spuren eine immer größere Bedeutung zukomme, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf das Schreiben.
„Smart-Home-Geräte“ sind mit dem Internet verbunden und zeichnen permanent Daten auf. Neben Sprachassistenten wie Alexa und Siri zählen dazu auch entsprechende Fernseher und Kühlschränke.
Das Bundesinnenministerium unterstützt den Vorschlag. „Aus unserer Sicht ist es für eine effektive Kriminalitätsbekämpfung sehr wichtig, daß den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern auch auf diesen Geräten gespeicherte Date nicht verschlossen bleiben“, teilte ein Sprecher mit. Allerdings müsse noch die Rechtsgrundlage für die Verwendung solcher Daten geprüft werden. Zudem bestünden datenschutzrechtliche Bedenken. In der kommenden Woche beraten die Innenminister über das Thema.
Grüne kritisieren den Vorstoß
Das Bundesjustizministerium sieht keine Hindernisse, solche Daten in Prozessen zu nutzen. Jeder Nutzer sei selbst für die Datenerfassung verantwortlich. Dessen solle sich jeder bewußt sein, der solche Geräte in seinem privaten Umfeld gebrauche.
Kritik an dem Vorstoß äußerte der stellvertretende Fraktionschef der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz. „Die Digitalisierung unseres Lebens darf nicht dazu führen, daß der Einzelne den Ausforschungs- und Kontrollwünschen des Staates gerade im besonders geschützten Bereich der eigenen Wohnung schutzlos ausgeliefert ist.“ Daher müsse auch geprüft werden, ob die Auswertung der Daten von solchen Geräten gegen den Grundsatz verstoße, daß sich ein Beschuldigter nicht selbst belasten dürfe. (ag)