GELSENKIRCHEN. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Abschiebeverbot für den mutmaßlichen Ex-Leibwächter von Osama bin Laden, Sami A., aufgehoben. Das Gericht gab mit der Entscheidung einem Antrag des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge statt. Gegen das Urteil kann kein Einspruch mehr eingelegt werden.
Noch im Juli hatte das Gericht ein Abschiebeverbot für den tunesischen Staatsbürger verhängt. Die Entscheidung war dem Bundesamt aber nach eigenen Angaben nicht rechtzeitig zugestellt worden, weswegen A. nach Tunesien abgeschoben wurde. Dort befindet er sich noch heute. Das Landgericht Münster hatte daraufhin die Rückholung angeordnet und das zuständige Ausländeramt in Bochum mit einem Zwangsgeld belegt.
Gericht hält Foltergefahr für „nicht glaubhaft“
Das Gericht begründet seine veränderte Haltung damit, daß Sami A. in seinem Heimatland keine Folter drohe. Die tunesische Botschaft in Berlin hatte der Bundesregierung eine entsprechende Verbalnote zukommen lassen, in der Tunis entsprechende Zusicherungen gemacht hat.
Die Erklärung der tunesischen Botschaft sei „angesichts des vorangegangenen intensiven Austausches auf höchster politischer und diplomatischer Ebene und des Interesses Tunesiens an einer unbelasteten Beziehung zur Bundesrepublik hinreichend verläßlich“, hieß es von Seiten des Gerichts. Die von den Anwälten von Sami A. vorgebrachten Foltervorwürfe gegen die tunesischen Behörden seien für das Gericht vor diesem Hintergrund „nicht glaubhaft“. (tb)