BERLIN. Ab dem 1. August dürfen Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus wieder Familienangehörige nach Deutschland holen. Bislang lägen aus der Türkei, Jordanien, dem Libanon und dem Nordirak schon 28.000 Anträge dafür vor, schreibt die Rheinische Post.
Aufgrund der zwischen CDU/CSU und SPD getroffenen Regelung dürfen künftig pro Monat bis zu 1.000 Angehörige einreisen. Unter die Regelung fallen Ehepartner und Kinder. Minderjährige Flüchtlinge können ihre Eltern und Geschwister ins Land holen.
Vorübergehender Schutzstatus kann zu Daueraufenthalt werden
Den eingeschränkten Schutzstatus erhalten Asylbewerber, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention und dem Asylgesetz keinen Anspruch auf einen Schutzstatus haben. Sollten sie nachweisen können, daß ihnen in der Heimat Tod, Folter oder eine unmenschliche Behandlung drohen, bekommen sie für ein Jahr den eingeschränkten Schutzstatus. Eine Verlängerung auf zwei Jahre ist möglich. Sollten sich die Asylbewerber länger als fünf Jahre im Land befinden, ist ein Daueraufenthalt möglich.
Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus war im März 2016 für zwei Jahre ausgesetzt worden. Die Regierungsparteien verlängerten diese Regelung später bis Ende Juli 2018.
Regulärer Schutzstatus bedeutet weiteren Nachzug
Unterdessen geht der Familiennachzug der Flüchtlinge mit regulärem Schutzstatus weiter. Auf Anträgen aus den Ländern Syrien, Irak, Afghanistan, Iran, Eritrea und Jemen seien im ersten Halbjahr 2018 bereits 18.451Visa erteilt worden. Im vergangenen Jahr waren es 54.307. (ag)