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Wolfsburger Terrorzelle: Urteil: Volkswagen muß Islamisten weiter beschäftigen

Wolfsburger Terrorzelle: Urteil: Volkswagen muß Islamisten weiter beschäftigen

Wolfsburger Terrorzelle: Urteil: Volkswagen muß Islamisten weiter beschäftigen

VW Tiguan
VW Tiguan
Produktion des VW Tiguan im Werk in Wolfsburg Foto: picture alliance/Ulrich Baumgarten
Wolfsburger Terrorzelle
 

Urteil: Volkswagen muß Islamisten weiter beschäftigen

Der Automobilkonzern Volkswagen muß den Islamisten Samir B. weiterbeschäftigen. Das Landesarbeitsgericht Hannover erklärte damit eine Kündigung aus dem November 2016 für unwirksam. Das Arbeitsverhältnis wurde aufgelöst, nachdem der Algerier mit deutschem Paß Kollegen mit dem Tod bedrohte („Ihr werdet alle sterben“) und ins IS-Gebiet reisen wollte.
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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

HANNOVER. Der Automobilkonzern Volkswagen muß den Islamisten Samir B. weiterbeschäftigen. Das Landesarbeitsgericht Hannover erklärte damit eine Kündigung aus dem November 2016 für unwirksam. VW habe nicht darlegen können, daß der Betriebsfrieden konkret gestört sei, urteilten die Richter laut einem Bericht der Bild-Zeitung.

Das Arbeitsverhältnis wurde aufgelöst, nachdem der Algerier mit deutschem Paß Kollegen mit dem Tod bedrohte („Ihr werdet alle sterben“) und in das damals von der Terrororganisation IS gehaltene Gebiet im Nahen Osten reisen wollte. VW hatte befürchtet, der Montagearbeiter könnte einen Terroranschlag auf das Werksgelände in Wolfsburg verüben, etwa während einer Betriebsversammlung, bei der bis zu 10.000 Arbeiter anwesend gewesen wären.

VW prüft Gang zum Bundesarbeitsgericht

Samir B. hatte sich in Berlin mit Mitgliedern der sogenannten Wolfsburger Terrorzelle getroffen. Ende Dezember 2014 stoppten ihn laut den Wolfsburger Nachrichten Grenzfahnder der Bundespolizei am Flughafen von Hannover – mit 9.350 Euro Bargeld und einer Drohne. Die Ermittler nahmen an, der Algerier habe damit ins syrische Kriegsgebiet ausreisen wollen. Laut dem Verwaltungsgericht Braunschweig ist es erwiesen, daß B. „bei der Rekrutierung und Unterstützung von Kämpfern aus Wolfsburg involviert war“.

Einen vom Gericht in Hannover vorgeschlagenen Vergleich lehnten die Anwälte des 30jährigen ab. VW hatte ihm eine Abfindung in Höhe von 65.000 Euro und ein sauberes Arbeitszeugnis angeboten. Nach der Aushändigung des schriftlichen Urteils muß der Autobauer ihn demnach weiterbeschäftigen. Allerdings steht VW noch der Gang zum Bundesarbeitsgericht offen. Auf Nachfrage der JUNGEN FREIHEIT bestätigte ein Unternehmenssprecher, daß man diese Option derzeit prüfe. (tb)

Produktion des VW Tiguan im Werk in Wolfsburg Foto: picture alliance/Ulrich Baumgarten
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