ATHEN. Mehr als 16.000 Einwanderer sind seit Anfang des Jahres aus Griechenland freiwillig in ihre Heimat zurückgekehrt. „Es handelt sich um Menschen, die es einsehen, daß sie keine Chance haben, Asyl in der EU zu bekommen und freiwillig und sicher zurückkehren wollen“, sagte ein Sicherheitsoffizier der Nachrichtenagentur dpa.
Die Asylsuchenden hätten das südosteuropäische Land mit Unterstützung der Internationalen Organisation für Migration (IOM) wieder verlassen. Die meisten von ihnen stammen demnach aus Albanien, Pakistan, Bangladesch, Afghanistan sowie den nordafrikanischen Staaten.
Die IOM bietet den Einwanderern eine Rückreise unter dem Schutz der Sicherheitsbehörden. Bevor sie ins Flugzeug steigen, bekommen sie zwischen 500 und 1.500 Euro Starthilfe für das Leben in ihren Heimatländern. Zurzeit sind in Griechenland etwa 60.000 Asylsuchende registriert. Sie wohnen meist in Flüchtlingslagern.
Vorwurf der bewußten Verlangsamung des Familiennachzugs
Ende vergangener Woche hatte das Bundesinnenministerium Vorwürfen widersprochen, die Überstellung von Einwanderern aus anderen europäischen Staaten per Familienzusammenführung zu verlangsamen. Gemäß der Dublin-Verordnung müssen Verwandte von Asylsuchenden, die sich in Deutschland aufhalten, aus anderen europäischen Staaten innerhalb von sechs Monaten nach Annahme ihres Antrags überstellt werden.
Nach Recherchen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wird diese Frist in den seltensten Fällen eingehalten. Demnach gibt es viele Fälle, bei denen die Verwandten in Griechenland mindestens acht Monate, oft aber auch länger als ein Jahr auf eine Überstellung warten. Hintergrund der Vorwürfe ist ein Schreiben des griechischen Migrationsministers Ioannis Mouzalas (parteilos) an Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vom Mai dieses Jahres.
In ihm heißt es, „Familienzusammenführungen nach Deutschland werden wie vereinbart verlangsamt. Mehr als 2.000 Flüchtlinge werden betroffen sein, und einige werden Jahre warten müssen, bis sie nach Deutschland reisen könnten.“ Das Bundesinnenministerium widersprach dem. „Es gibt keine mengenmäßige Begrenzung, sondern Verfahrensabsprechen zur besseren Planbarkeit“, sagte eine Ministeriumssprecherin. (ha)