BERLIN. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat die Abschiebung krimineller Afghanen verteidigt. „Alle acht Personen sind wegen erheblicher Straftaten verurteilt worden“, sagte de Maizière am Mittwoch. Sieben seien direkt „aus der Strafhaft“ nach Afghanistan ausgeflogen worden, einer aus der Abschiebehaft.
Die Mehrheit der Abgeschobenen war unter anderem wegen Sexualdelikten verurteilt worden. Das Düsseldorfer Innenministerium teilte der Welt mit: „Aus Nordrhein-Westfalen wurden vier Straftäter abgeschoben, die schwere Straftaten, unter anderem schweren sexuellen Mißbrauch von Kindern oder räuberischen Diebstahl, begangen haben.“
Innenexperte Mayer: Aufschrei der Grünen ist Wahlkampf
Drei weitere Abgeschobene stammten aus Bayern. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte: „Zwei sind wegen Vergewaltigung verurteilt worden, einer wegen gefährlicher Körperverletzung.“
Zuvor hatte unter anderem die Asyl-Lobby-Organisation „Pro Asyl“ die Abschiebungen scharf verurteilt. „Die Abschiebung ist wahltaktisch motiviert, um im rechten Milieu auf Stimmenfang zu gehen“, kritisierte Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt. „Die Situation in Afghanistan eskaliert und ist unkalkulierbar. Sie kann sich nach Trumps Ankündigung, den Militäreinsatz auszuweiten, noch weiter verschärfen.“ Auch der Grünen-Politiker Jürgen Trittin kritisierte die Abschiebungen auf Twitter als „Wahlkampf“.
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Stephan Mayer (CSU), wies den Vorwurf gegenüber der JUNGEN FREIHEIT zurück. „Nicht die Abschiebung von acht afghanischen Straftätern in ihr Heimatland ist Wahlkampf, sondern der Aufschrei der Grünen.“
SPD: Auch Straftäter haben Menschenwürde
Die Bundesregierung habe erst vor wenigen Wochen die Sicherheitslage in Afghanistan unter Einbeziehung von Lagebeurteilungen internationaler Organisationen neu bewertet. Abschiebungen in das Land seien demnach weiterhin nicht pauschal ausgeschlossen, sondern nach Einzelfallprüfung möglich.
„Bei den abgeschobenen Personen handelt es sich um Personen, bei denen in rechtsstaatlichen Verfahren nicht nur festgestellt wurde, daß sie nicht schutzbedürftig sind, sondern auch, daß sie erhebliche Straftaten wie schweren Kindesmißbrauch, Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung begangen haben. Ihre Abschiebung ist Umsetzung geltenden Rechts, und es gehört zu einer ernsthaften, konsequenten Flüchtlingspolitik, solche Leute schnellstmöglich außer Landes zu bringen“, betonte Mayer.
Wer dies kritisiere, offenbare ein „zweifelhaftes Staatsverständnis“. Neben den unionsgeführten Bundesländern sollten sich künftig auch die anderen Länder stärker an solchen Maßnahmen beteiligen.
Kritisch zu Abschiebungen nach Afghanistan äußerte sich dagegen die SPD. Deren Innenpolitiker Rüdiger Veit sagte dem Deutschlandfunk, auch Straftäter besäßen Menschenwürde. Mit der Rückführung nach Afghanistan, schiebe man diese Menschen in eine konkrete Lebensgefahr ab, beklagte der Bundestagsabgeordnete. Das sei einem Staat wie Deutschland unwürdig. (krk)