BERLIN. Die geplanten Bürgerbegehren gegen große Asylunterkünfte in Hamburg stehen vor dem Aus. Die Hamburger Bezirksämter erklärten das Vorhaben für rechtlich nicht zulässig, berichtet der NDR. „Gleich mehrere Gründe sprechen aus unserer Sicht aber gegen die Zulässigkeit der Bürgerbegehren“, sagte der stellvertretende Chef des Bezirksamts Nord, Tom Oelrichs.
Konkret widersprächen die Begehren mehreren Beschlüssen des rot-grünen Senats, der von den Bezirken vor allem Flächen für jeweils 800 Wohnungen für Asylbewerber gefordert hatte. Das Bezirksamt Nord prüft die Zulässigkeit stellvertretend für die anderen sechs Bezirke. Die Begehren, die in allen Stadtteilen abgehalten werden sollten, wurden von einem Zusammenschluß mehrerer Bürgerinitiativen gegen Massenunterkünfte initiiert. Sie fordern eine Begrenzung von 300 Asylbewerbern pro Heim.
Initiatoren kündigen Widerstand an
Der Dachverband kündigte Widerstand gegen die Entscheidung an. Nach eigenen Angaben seien bereits Zehntausende Unterschriften gesammelt worden. Zudem hätten acht erfahrene Juristen den Text der Bürgerbegehren vorab geprüft.
Hamburgs Asylpolitik sorgt immer wieder für Schlagzeilen. Zuletzt hatten Anwohner des Stadtteils Blankenese einen Baustop für eine Massenunterkunft vor Gericht durchgesetzt. Am Montag waren daraufhin mehrere Autos in dem Viertel angezündet worden. Im vergangenen Jahr ließ zudem ein Sprecher einer der Initiativen gegen Massenunterkünfte sein Amt ruhen, nachdem er von Linksextremisten bedroht worden war. (ho)