BERLIN. Die Bundesregierung soll vor dem Abschuß desmalaysischen Passagierflugzeuges MH17 Gefahrenhinweise zum Überflug der Ostukraine erhalten, diese aber nicht an Fluggesellschaften übermittelt haben. Das Auswärtige Amt sei in seinen internen „Drahtberichten“ damals zu dem Schluß gekommen, daß der ostukrainische Luftraum unsicher sei, berichten WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung.
Demnach hätten Militärexperten einen Tag vor dem Unglück den Abschuß einer ukrainischen Militärmaschine vom Typ Antonow An-26 beobachtet. Dieser Abschuß bewies nach Auffassung der Experten, daß auch zivile Flugzeuge getroffen werden könnten. Zu einer ähnlichen Einschätzung sei damals auch der Bundesnachrichtendienst in seinen Tagesberichten gekommen.
Lufthansa flog nur Minuten vorher
Nur zwanzig Minuten vor dem Absturz der MH17 hatte eine Maschine der Lufthansa das Gefahrengebiet überquert. Die Fluggesellschaft gab an, keine Informationen über etwaige Gefahren von offiziellen Stellen erhalten zu haben. „Fakt ist, daß uns keine Informationen von Seiten der Behörden vor dem 17. Juli vorlagen“, sagte ein Sprecher der Lufthansa der Zeit. Laut Luftsicherheitsgesetz müssen die Luftsicherheitsbehörden bei einer veränderten Sicherheitslage die Fluggesellschaften sofort informieren.
Im vergangenen Herbst hatte die niederländische Untersuchungskommission berichtet, ein Abschuß der Maschine sei „wahrscheinlich“. Sie begründete dies mit der weiten Streuung der Wrackteile. Die ukrainische Zentralregierung und die prorussischen Separatisten beschuldigen sich gegenseitig, das Flugzeug abgeschossen zu haben.
Beim Absturz im Juli 2014 kamen alle 298 Insassen ums Leben. Das Flugzeug war auf dem Weg von Kuala Lumpur nach Amsterdam als es über dem umkämpften Gebiet in der Ostukraine abstürzte. (cop)