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Lex Google: Verlage wollen Verschärfung des Leistungsschutzrechts

Lex Google: Verlage wollen Verschärfung des Leistungsschutzrechts

Lex Google: Verlage wollen Verschärfung des Leistungsschutzrechts

Deutsche Zeitschriften
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Zeitschriftenbranche kämpft gegen Google Foto: rg
Lex Google
 

Verlage wollen Verschärfung des Leistungsschutzrechts

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) will härtere Maßnahmen gegen Google News. Das zwei Jahre alte Leistungsschutzrecht sei „deutlich zu schmal“. Es brauche deswegen eine Verschärfung.
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BERLIN. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) will nach Aussage seines Vorsitzenden Stephan Scherzer härtere Maßnahmen gegen Google News. Er bezeichnete das zwei Jahre alte Leistungsschutzrecht auf einer Pressekonferenz als „deutlich zu schmal“ und forderte eine Verschärfung.

Der Verlagsverbandschef sagte wörtlich zum Leistungsschutzrecht: „Jetzt geht es um die Frage: Reicht das Recht? Das wird gerade ausgefochten. Wenn nicht, dann muß der Gesetzgeber nochmal ran.“ Konkretere Punkte nannte er nicht.

Allerdings waren im Forderungskatalog seiner Präsentation mehrere Dinge, die Google betreffen: So solle der Staat die Suchmaschine zwingen, die Ranglisten seiner Ergebnisse den Wünschen der Verlagsbranche zu öffnen. Derzeit würden angeblich Google-Produkte bevorzugt an die erste Stelle gesetzt, heißt es in dem Papier des VDZ.

Wachsende Bedeutung von Google

Die Zeitungsbranche kämpft seit Jahren gegen die wachsende wirtschaftliche Bedeutung der amerikanischen Suchmaschine. 2013 führte der Bundestag auf ihren Druck hin das Leistungsschutzrecht ein, das auch als Lex Google bezeichnet wird. Es zwingt die Suchmaschine, die Verlage dafür zu bezahlen, wenn Google auf ihre Inhalte in der Rubrik News verlinkt und dazu kurze Textausschnitte verwendet.

VDZ-Pressekonferenz mit Peter Klotzki, Stephan Scherzer
VDZ-Pressekonferenz mit Peter Klotzki und Stephan Scherzer Foto: rg

Google hat sich jedoch stets geweigert, dafür zu zahlen und angedroht, Seiten aus seinem Angebot zu entfernen, wenn die Verlage auf der Zahlung bestehen. Daraufhin haben die Verlage auf die Bezahlung verzichtet, weil sie weiterhin Onlineleser durch Google gewinnen wollen.

Scherzers Analyse zum Ist-Zustand des Gesetzes fiel daher eher mager aus: „Das Gesetz hat die Erwartungen insofern erfüllt, da es überhaupt gekommen ist, da es gegen jede Chance war. Wir hatten damals extremen Gegenwind von der Netzgemeinde plus der Piratenpartei, weil die gesamte Politik damals geglaubt hat, es wird alles piratisiert.“

Es könnte sein, daß die Politik im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht tätig wird – allerdings nicht so, wie sich das der VDZ wünscht. In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich SPD und CDU/CSU darauf geeinigt, das Gesetz zu bewerten. Ende 2014 kamen dann fünf Experten im Bundestagsausschuß Digitale Agenda einstimmig zu dem Ergebnis, daß das Gesetz abzuschaffen sei. (rg)

Zeitschriftenbranche kämpft gegen Google Foto: rg
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