BERLIN. Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy (SPD) hat Beschwerde über die Speicherung seiner Daten durch die Bundestagsverwaltung eingereicht. Die Vorsitzende des Netzwerk-Gremiums, Petra Pau (Linkspartei), bestätigte gegenüber Spiegel-Online den Eingang eines entsprechenden Schreibens. Die Kommission für Informationstechnik prüft nun die Beschwerde Edathys.
Edathy wirft der Bundestagsverwaltung vor, eine interne Vorschrift mißachtet zu haben, der zufolge sogenannte Protokolldaten der Abgeordnete nicht länger als drei Monate gespeichert werden dürfen. Wie aus Akten des Landeskriminalamts Niedersachsen hervorgehe, sei jedoch seine bis ins Jahr 2010 zurückreichende Email-Korrespondenz mitsamt Inhalt gespeichert und weitergegeben worden.
Abgeordnete von Speicherung überrascht
„Es kann nicht sein, daß das Bundesverfassungsgericht die Speicherung von Vorratsdaten und den Zugriff auf diese als verfassungswidrig untersagt, aber ausgerechnet der Bundestag Vorratsdaten speichert und diese auch noch – sogar entgegen den intern behaupteten Regularien – herausgibt“, heißt es in dem Schreiben Edathys. So habe der Bundestag das Landeskriminalamt über Seitenaufrufe und Suchanfragen bei Google informiert, die bereits länger als drei Monate zurücklagen.
Bundestagsabgeordneten war bis zum Fall Edathy häufig nicht bewußt, daß ihre Daten von der Bundestagsverwaltung gespeichert und aufbewahrt werden. Fraktionsübergreifend regt sich bereits Protest gegen die anlaßlose Speicherung. Erst Anfang Mai wurde bekannt, daß mit Edathys Rechner nicht nur strafrechlich irrelevante Nacktbilder von Jungen, sondern eindeutig kinderpornographisches Material heruntergeladen wurde. (FA)