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„Verstoß gegen Asylgesetze“: EU-Kommission leitet Verfahren gegen Deutschland ein

„Verstoß gegen Asylgesetze“: EU-Kommission leitet Verfahren gegen Deutschland ein

„Verstoß gegen Asylgesetze“: EU-Kommission leitet Verfahren gegen Deutschland ein

Jean-Claude Juncker
Jean-Claude Juncker
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in Brüssel Foto: picture alliance/AA
„Verstoß gegen Asylgesetze“
 

EU-Kommission leitet Verfahren gegen Deutschland ein

Die EU-Kommission hat gegen Deutschland und 18 andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Begründet wird dies mit Verstößen gegen EU-Regelungen zum Asylrecht.
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BRÜSSEL. Die Europäische Kommission hat am Mittwoch wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die europäische Asylgesetzgebung mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen EU-Staaten eingeleitet. Betroffen sind neben Deutschland auch 18 weitere Länder.

Die Kommission wirft den Staaten vor, bestehende Asylregelungen nicht in nationales Recht umgesetzt zu haben. Wie die Welt berichtet, seien Regelungen zu den Aufnahmebedingungen für Asylbewerber, der Anerkennung von Flüchtlingen und den Mindestnormen von Asylverfahren nicht beachtet worden. Die Entscheidung erging unmittelbar vor dem Treffen der Staats- und Regierungschefs zur Flüchtlingskrise.

Bei Nichtumsetzung droht Anklage vor der EU-Gerichtshof

„Es nützt nichts, bei Gipfeltreffen über neue Regeln in der Migrationspolitik zu beraten, wenn die bestehende Gesetzgebung nur völlig unzureichend eingehalten wird. Verantwortung und Solidarität müssen in der Asylpolitik Hand in Hand gehen“, zitierte die Zeitung einen EU-Beamten. Die betreffenden Staaten erhalten zunächst ein Mahnschreiben. Wenn die beanstandeten Mängel in der Gesetzgebung nach zwei Monaten nicht behoben werden, droht eine Anklage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Neben Deutschland sind auch Frankreich, Italien, Österreich, Spanien, die Niederlande und Ungarn von dem Verfahren betroffen. In den vergangenen Monaten hatte die EU-Kommission unter Jean-Claude Juncker bereits 35 Verfahren wegen Verstößen gegen die europäische Asylgesetzgebung angestoßen. (fl)

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in Brüssel Foto: picture alliance/AA
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